Zusammenfassung des Urteils VB.2008.00571: Verwaltungsgericht
Der Einzelrichter des Verwaltungsgerichts des Kantons Zürich hat in einem Fall bezüglich Tierschutz entschieden, dass die Voraussetzungen für die Anordnung einer provisorischen Beschlagnahme nicht zu restriktiv gehandhabt werden dürfen. Die Behörden sind dazu angehalten, bei Vernachlässigung der Tiere oder ungeeigneten Haltungsbedingungen unverzüglich einzugreifen. Die Gerichtskosten belaufen sich auf insgesamt Fr. 560.--, wovon Fr. 500.-- für den Beschwerdeführer anfallen.
Kanton: | ZH |
Fallnummer: | VB.2008.00571 |
Instanz: | Verwaltungsgericht |
Abteilung: | 3. Abteilung/Einzelrichter |
Datum: | 23.12.2008 |
Rechtskraft: | Dieser Entscheid ist rechtskräftig. |
Leitsatz/Stichwort: | Abschreibung des Beschwerdeverfahrens infolge Gegenstandslosigkeit |
Schlagwörter: | Tierschutz; Einzelrichter; Tierschutzgesetzes; Verwaltungsgericht; Kantons; Abteilung; Verfügung; Einzelrichters; Mitwirkend:; Verwaltungsrichter; Jürg; Bosshart; Gerichtssekretär; Felix; Sachen; Beschwerdegegner; Beschlagnahme; Voraussetzungen; Anordnung; Grundlagen; Behörden; Vernachlässigung; Tiere; Haltung; Bedingungen; Eidgenössischen; ügt:; Zustellungskosten |
Rechtsnorm: | - |
Referenz BGE: | - |
Kommentar: | - |
Verwaltungsgericht des Kantons Zürich 3. Abteilung |
VB.2008.00571
Verfügung
des Einzelrichters
vom 23.Dezember 2008
Mitwirkend: Verwaltungsrichter Jürg Bosshart, Gerichtssekretär Felix Helg.
In Sachen
Beschwerdeführer,
Beschwerdegegner,
betreffend Tierschutz.
Der Einzelrichter
hat,
provisorischen Beschlagnahme die Voraussetzungen für deren Anordnung nicht zu restriktiv gehandhabt werden dürfen, zumal die rechtlichen Grundlagen die Behörden dazu anhalten, bei Vernachlässigung der Tiere bzw. deren Haltung unter ungeeigneten Bedingungen unverzüglich einzuschreiten (Art.24 Abs.1 des [eidgenössischen] Tierschutzgesetzes vom 16.Dezember 2005; §11 Satz 1 des [kantonalen] Tierschutzgesetzes vom 2.Juni 1991),
verfügt:
Fr. 500.--; die übrigen Kosten betragen:
Fr. 60.-- Zustellungskosten,
Fr. 560.-- Total der Kosten.
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