Zusammenfassung des Urteils VB.2008.00473: Verwaltungsgericht
Das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich hat am 18. Dezember 2008 einen Beschluss gefasst. Die Kammer unter der Leitung von Abteilungspräsident Jürg Bosshart hat entschieden, dass der Verein Pro Uetliberg, die Zürcherische Vereinigung für Heimatschutz, der Schweizer Heimatschutz und die Gemeinde Stallikon in einem Rechtsstreit verwickelt sind. Die Gerichtskosten belaufen sich auf Fr. 1'120.--, wobei Fr. 1'000.-- von einer Partei getragen werden müssen.
Kanton: | ZH |
Fallnummer: | VB.2008.00473 |
Instanz: | Verwaltungsgericht |
Abteilung: | 3. Abteilung/3. Kammer |
Datum: | 18.12.2008 |
Rechtskraft: | Dieser Entscheid ist rechtskräftig. |
Leitsatz/Stichwort: | Sistierung des Baubewilligungsverfahrens betreffend Terrasse des Restaurants Uto Kulm |
Schlagwörter: | Kammer; Abteilung; Verwaltungsrichter; Verein; Heimatschutz; Kanton; Verwaltungsgericht; Kantons; Beschluss; Mitwirkend:; Abteilungspräsident; Jürg; Bosshart; Vorsitz; Verwaltungsrichterin; Rotach; Tomschin; Rudolf; Bodmer; Gerichtssekretär; Andreas; Conne; Sachen; Uetliberg; Zürcherische; Vereinigung; Schweizer; Gemeinde; Stallikon; Baudirektion |
Rechtsnorm: | - |
Referenz BGE: | - |
Kommentar: | - |
Verwaltungsgericht des Kantons Zürich 3. Abteilung |
VB.2008.00473
Beschluss
der 3. Kammer
vom 18.Dezember 2008
Mitwirkend: Abteilungspräsident Jürg Bosshart (Vorsitz), Verwaltungsrichterin Bea Rotach Tomschin, Verwaltungsrichter Rudolf Bodmer, Gerichtssekretär Andreas Conne.
In Sachen
gegen
Verein Pro Uetliberg, vertreten durch C,
Zürcherische Vereinigung für Heimatschutz, vertreten durch D,
Schweizer Heimatschutz, vertreten durch D,
alle vertreten durch E,
und
Gemeinde Stallikon,
Baudirektion Kanton Zürich,
hat sich ergeben:
I.
Die Kammer zieht in Erwägung:
1.
2.
3.
Demgemäss beschliesst die Kammer:
Fr. 1'000.--; die übrigen Kosten betragen:
Fr. 120.-- Zustellungskosten,
Fr. 1'120.-- Total der Kosten.
Bitte beachten Sie, dass keinen Anspruch auf Aktualität/Richtigkeit/Formatierung und/oder Vollständigkeit besteht und somit jegliche Gewährleistung entfällt. Die Original-Entscheide können Sie unter dem jeweiligen Gericht bestellen oder entnehmen.
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