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Urteil Verwaltungsgericht (ZH - VB.2008.00473)

Zusammenfassung des Urteils VB.2008.00473: Verwaltungsgericht

Das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich hat am 18. Dezember 2008 einen Beschluss gefasst. Die Kammer unter der Leitung von Abteilungspräsident Jürg Bosshart hat entschieden, dass der Verein Pro Uetliberg, die Zürcherische Vereinigung für Heimatschutz, der Schweizer Heimatschutz und die Gemeinde Stallikon in einem Rechtsstreit verwickelt sind. Die Gerichtskosten belaufen sich auf Fr. 1'120.--, wobei Fr. 1'000.-- von einer Partei getragen werden müssen.

Urteilsdetails des Verwaltungsgerichts VB.2008.00473

Kanton:ZH
Fallnummer:VB.2008.00473
Instanz:Verwaltungsgericht
Abteilung:3. Abteilung/3. Kammer
Verwaltungsgericht Entscheid VB.2008.00473 vom 18.12.2008 (ZH)
Datum:18.12.2008
Rechtskraft:Dieser Entscheid ist rechtskräftig.
Leitsatz/Stichwort:Sistierung des Baubewilligungsverfahrens betreffend Terrasse des Restaurants Uto Kulm
Schlagwörter: Kammer; Abteilung; Verwaltungsrichter; Verein; Heimatschutz; Kanton; Verwaltungsgericht; Kantons; Beschluss; Mitwirkend:; Abteilungspräsident; Jürg; Bosshart; Vorsitz; Verwaltungsrichterin; Rotach; Tomschin; Rudolf; Bodmer; Gerichtssekretär; Andreas; Conne; Sachen; Uetliberg; Zürcherische; Vereinigung; Schweizer; Gemeinde; Stallikon; Baudirektion
Rechtsnorm:-
Referenz BGE:-
Kommentar:
-

Entscheid des Verwaltungsgerichts VB.2008.00473

Verwaltungsgericht

des Kantons Zürich

3. Abteilung

VB.2008.00473

Beschluss

der 3. Kammer

vom 18.Dezember 2008

Mitwirkend: Abteilungspräsident Jürg Bosshart (Vorsitz), Verwaltungsrichterin Bea Rotach Tomschin, Verwaltungsrichter Rudolf Bodmer, Gerichtssekretär Andreas Conne.

In Sachen

gegen

Verein Pro Uetliberg, vertreten durch C,

Zürcherische Vereinigung für Heimatschutz, vertreten durch D,

Schweizer Heimatschutz, vertreten durch D,

alle vertreten durch E,

und

Gemeinde Stallikon,

Baudirektion Kanton Zürich,

hat sich ergeben:

I.

Die Kammer zieht in Erwägung:

1.

2.

3.

Demgemäss beschliesst die Kammer:

Fr. 1'000.--; die übrigen Kosten betragen:
Fr. 120.-- Zustellungskosten,
Fr. 1'120.-- Total der Kosten.

Quelle: https://www.zh.ch/de/gerichte-notariate/verwaltungsgericht.html
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Bitte beachten Sie, dass keinen Anspruch auf Aktualität/Richtigkeit/Formatierung und/oder Vollständigkeit besteht und somit jegliche Gewährleistung entfällt. Die Original-Entscheide können Sie unter dem jeweiligen Gericht bestellen oder entnehmen.

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