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Urteil Verwaltungsgericht (ZH - VB.2006.00528)

Zusammenfassung des Urteils VB.2006.00528: Verwaltungsgericht

Die Kammer hat entschieden, dass die Gerichtskosten Fr. 500.-- betragen, zusätzlich zu den Zustellungskosten von Fr. 60.--, was insgesamt Fr. 560.-- ergibt.

Urteilsdetails des Verwaltungsgerichts VB.2006.00528

Kanton:ZH
Fallnummer:VB.2006.00528
Instanz:Verwaltungsgericht
Abteilung:3. Abteilung/3. Kammer
Verwaltungsgericht Entscheid VB.2006.00528 vom 21.12.2006 (ZH)
Datum:21.12.2006
Rechtskraft:Das Bundesgericht ist auf eine staatsrechtliche Beschwerde gegen diesen Entscheid am 05.03.2007 nicht eingetreten.
Leitsatz/Stichwort:Verzicht auf Ansetzung einer Frist zur Verbesserung der Beschwerdeschrift (Sozialhilfeangelegenheit)
Schlagwörter: Demgemäss; Kammer:; Zustellungskosten; Kosten
Rechtsnorm:-
Referenz BGE:-
Kommentar:
-

Entscheid des Verwaltungsgerichts VB.2006.00528

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5.

Demgemäss beschliesst die Kammer:

Fr. 500.--; die übrigen Kosten betragen:
Fr. 60.-- Zustellungskosten,
Fr. 560.-- Total der Kosten.

Quelle: https://www.zh.ch/de/gerichte-notariate/verwaltungsgericht.html
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Bitte beachten Sie, dass keinen Anspruch auf Aktualität/Richtigkeit/Formatierung und/oder Vollständigkeit besteht und somit jegliche Gewährleistung entfällt. Die Original-Entscheide können Sie unter dem jeweiligen Gericht bestellen oder entnehmen.

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