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Urteil Verwaltungsgericht (ZH - VB.2004.00373)

Zusammenfassung des Urteils VB.2004.00373: Verwaltungsgericht

Der Beschwerdeführer argumentiert, dass die Schutzaufsicht unverhältnismässig sei. Die Gerichtskosten belaufen sich auf Fr. 500.--, zusätzlich fallen Zustellungskosten in Höhe von Fr. 60.-- an, insgesamt also Fr. 560.--.

Urteilsdetails des Verwaltungsgerichts VB.2004.00373

Kanton:ZH
Fallnummer:VB.2004.00373
Instanz:Verwaltungsgericht
Abteilung:4. Abteilung/Einzelrichter
Verwaltungsgericht Entscheid VB.2004.00373 vom 09.12.2004 (ZH)
Datum:09.12.2004
Rechtskraft:Das Bundesgericht hat eine Verwaltungsgerichtsbeschwerde gegen diesen Entscheid am 17.01.2005 abgewiesen.
Leitsatz/Stichwort:Verweigerte Aufhebung einer Schutzaufsicht
Schlagwörter: Beschwerdeführer; Schutzaufsicht; Zustellungskosten; Kosten
Rechtsnorm:-
Referenz BGE:-
Kommentar:
-

Entscheid des Verwaltungsgerichts VB.2004.00373

Der Beschwerdeführer macht geltend, die Schutzaufsicht sei unverhältnismässig.

Fr. 500.--; die übrigen Kosten betragen:
Fr. 60.-- Zustellungskosten,
Fr. 560.-- Total der Kosten.

Quelle: https://www.zh.ch/de/gerichte-notariate/verwaltungsgericht.html
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Bitte beachten Sie, dass keinen Anspruch auf Aktualität/Richtigkeit/Formatierung und/oder Vollständigkeit besteht und somit jegliche Gewährleistung entfällt. Die Original-Entscheide können Sie unter dem jeweiligen Gericht bestellen oder entnehmen.

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