Zusammenfassung des Urteils VB.2003.00341: Verwaltungsgericht
Die Kammer hat beschlossen, dass die Gerichtskosten Fr. 1'000.-- betragen, zusätzlich zu den Zustellungskosten von Fr. 90.--, insgesamt also Fr. 1'090.--. Die Gewinnerperson ist männlich.
Kanton: | ZH |
Fallnummer: | VB.2003.00341 |
Instanz: | Verwaltungsgericht |
Abteilung: | 1. Abteilung/1. Kammer |
Datum: | 03.12.2003 |
Rechtskraft: | Das Bundesgericht hat eine staatsrechtliche Beschwerde gegen diesen Entscheid am 17.08.2004 gutgeheissen, den Entscheid aufgehoben und die Sache zur Neubeurteilung an das Verwaltungsgericht zurückgewiesen. |
Leitsatz/Stichwort: | Beschwerde gegen einen Aufsichtsentscheid, der im Anschluss an einen im ordentlichen Verfahren ergangenen und unangefochten gebliebenen Beschluss der Baurekurskommission getroffen wurde. |
Schlagwörter: | Kammer; Baudirektion; Erwägung:; Kammer:; Zustellungskosten; Kosten |
Rechtsnorm: | - |
Referenz BGE: | - |
Kommentar: | - |
Baudirektion
Die Kammer zieht in Erwägung:
1.
2.
3.
Demgemäss beschliesst die Kammer:
Fr. 1'000.--; die übrigen Kosten betragen:
Fr. 90.-- Zustellungskosten,
Fr. 1'090.-- Total der Kosten.
5.
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