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Urteil Verwaltungsgericht (ZH - VB.2003.00341)

Zusammenfassung des Urteils VB.2003.00341: Verwaltungsgericht

Die Kammer hat beschlossen, dass die Gerichtskosten Fr. 1'000.-- betragen, zusätzlich zu den Zustellungskosten von Fr. 90.--, insgesamt also Fr. 1'090.--. Die Gewinnerperson ist männlich.

Urteilsdetails des Verwaltungsgerichts VB.2003.00341

Kanton:ZH
Fallnummer:VB.2003.00341
Instanz:Verwaltungsgericht
Abteilung:1. Abteilung/1. Kammer
Verwaltungsgericht Entscheid VB.2003.00341 vom 03.12.2003 (ZH)
Datum:03.12.2003
Rechtskraft:Das Bundesgericht hat eine staatsrechtliche Beschwerde gegen diesen Entscheid am 17.08.2004 gutgeheissen, den Entscheid aufgehoben und die Sache zur Neubeurteilung an das Verwaltungsgericht zurückgewiesen.
Leitsatz/Stichwort:Beschwerde gegen einen Aufsichtsentscheid, der im Anschluss an einen im ordentlichen Verfahren ergangenen und unangefochten gebliebenen Beschluss der Baurekurskommission getroffen wurde.
Schlagwörter: Kammer; Baudirektion; Erwägung:; Kammer:; Zustellungskosten; Kosten
Rechtsnorm:-
Referenz BGE:-
Kommentar:
-

Entscheid des Verwaltungsgerichts VB.2003.00341

Baudirektion

Die Kammer zieht in Erwägung:

1.

2.

3.

Demgemäss beschliesst die Kammer:

Fr. 1'000.--; die übrigen Kosten betragen:
Fr. 90.-- Zustellungskosten,
Fr. 1'090.-- Total der Kosten.

5.

Quelle: https://www.zh.ch/de/gerichte-notariate/verwaltungsgericht.html
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Bitte beachten Sie, dass keinen Anspruch auf Aktualität/Richtigkeit/Formatierung und/oder Vollständigkeit besteht und somit jegliche Gewährleistung entfällt. Die Original-Entscheide können Sie unter dem jeweiligen Gericht bestellen oder entnehmen.

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