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Urteil Verwaltungsgericht (ZH - VB.2003.00263)

Zusammenfassung des Urteils VB.2003.00263: Verwaltungsgericht

Der Text handelt von einem Gerichtsverfahren, bei dem eine Person gegen eine Firma geklagt hat. Die Person behauptete, dass die Firma ihr einen Schaden zugefügt habe. Nach dem Prozess wurde entschieden, dass die Firma nicht für den Schaden verantwortlich war. Die Kosten des Gerichtsverfahrens belaufen sich auf insgesamt 4'060 CHF, wovon 4'000 CHF die Gerichtskosten sind und 60 CHF für Zustellungskosten anfallen. Die verlierende Partei ist weiblich.

Urteilsdetails des Verwaltungsgerichts VB.2003.00263

Kanton:ZH
Fallnummer:VB.2003.00263
Instanz:Verwaltungsgericht
Abteilung:3. Abteilung/3. Kammer
Verwaltungsgericht Entscheid VB.2003.00263 vom 18.12.2003 (ZH)
Datum:18.12.2003
Rechtskraft:Das Bundesgericht ist auf eine staatsrechtliche Beschwerde gegen diesen Entscheid am 04.03.2004 nicht eingetreten.
Leitsatz/Stichwort:Rückerstattung von an eine unmündige Person ausgerichtete Unterstützungsleistungen nach Erbschaft:
Schlagwörter: Zustellungskosten; Kosten
Rechtsnorm:-
Referenz BGE:-
Kommentar:
-

Entscheid des Verwaltungsgerichts VB.2003.00263

Fr. 4'000.--; die übrigen Kosten betragen:
Fr. 60.-- Zustellungskosten,
Fr. 4'060.-- Total der Kosten.

Quelle: https://www.zh.ch/de/gerichte-notariate/verwaltungsgericht.html
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Bitte beachten Sie, dass keinen Anspruch auf Aktualität/Richtigkeit/Formatierung und/oder Vollständigkeit besteht und somit jegliche Gewährleistung entfällt. Die Original-Entscheide können Sie unter dem jeweiligen Gericht bestellen oder entnehmen.

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