E-MailWeiterleiten
LinkedInLinkedIn

Urteil Verwaltungsgericht (ZH - VB.2002.00309)

Zusammenfassung des Urteils VB.2002.00309: Verwaltungsgericht

Die Fürsorgebehörde setzte im Mai 2002 die Unterstützung auf Fr. 4'942.- fest, inklusive Grundbedarf I und II, Wohnkosten, Krankenkassenprämien, Zahnarztkosten und situationsbedingte Leistungen. Im Juli 2002 wurde die Unterstützung auf Fr. 4'148.15 reduziert, wobei einige Leistungen gestrichen wurden. Der Richter entschied zugunsten der Person, die die Unterstützung reduziert hatte.

Urteilsdetails des Verwaltungsgerichts VB.2002.00309

Kanton:ZH
Fallnummer:VB.2002.00309
Instanz:Verwaltungsgericht
Abteilung:3. Abteilung/3. Kammer
Verwaltungsgericht Entscheid VB.2002.00309 vom 05.12.2002 (ZH)
Datum:05.12.2002
Rechtskraft:Dieser Entscheid ist rechtskräftig.
Leitsatz/Stichwort:Sozialhilfe (Wohnungskosten, Grundbedarf II)
Schlagwörter: Grundbedarf; Zweipersonen-Haushalt; Wohnkosten; Krankenkassenprämien; Leistungen; Zahnarztkosten; Fürsorgebe­hörde; Unterstützung; ­halten; ­ti­onsb­edingte
Rechtsnorm:-
Referenz BGE:-
Kommentar:
-

Entscheid des Verwaltungsgerichts VB.2002.00309

Mai 2002 auf Fr. 4'942.- fest. Darin enthalten sind Fr. 1'545.- als Grundbedarf I für einen Zweipersonen-Haushalt, Fr. 70.- als Grundbedarf II, Fr. 1'100.- für Wohnkosten, Fr. 452.80 für Krankenkassenprämien, Fr. 216.- für Zahnarztkosten und Fr.1'558.- für situationsbedingte Leistungen. Für den Monat Juli 2002 setzte die Fürsorgebe­hörde am 9. Juli 2002 die Unterstützung auf Fr. 4'148.15 fest. Darin ent­halten sind Fr.1'545.- als Grundbedarf I für einen Zweipersonen-Haushalt, Fr. 70.- als Grundbedarf II, Fr. 1'100.- für Wohnkosten, Fr. 452.80 für Krankenkassenprämien und Fr.980.35 für situa­ti­onsb­edingte Leistungen.

Quelle: https://www.zh.ch/de/gerichte-notariate/verwaltungsgericht.html
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Bitte beachten Sie, dass keinen Anspruch auf Aktualität/Richtigkeit/Formatierung und/oder Vollständigkeit besteht und somit jegliche Gewährleistung entfällt. Die Original-Entscheide können Sie unter dem jeweiligen Gericht bestellen oder entnehmen.

Hier geht es zurück zur Suchmaschine.