E-MailWeiterleiten
LinkedInLinkedIn

Urteil Verwaltungsgericht (ZH - VB.2002.00304)

Zusammenfassung des Urteils VB.2002.00304: Verwaltungsgericht

Der Fall wird gemäss den Überlegungen für eine neue Entscheidung an das Amt für Justizvollzug des Kantons Zürich, Strafvollzugsdienst, zurückverwiesen.

Urteilsdetails des Verwaltungsgerichts VB.2002.00304

Kanton:ZH
Fallnummer:VB.2002.00304
Instanz:Verwaltungsgericht
Abteilung:4. Abteilung/Einzelrichter
Verwaltungsgericht Entscheid VB.2002.00304 vom 13.11.2002 (ZH)
Datum:13.11.2002
Rechtskraft:Dieser Entscheid ist rechtskräftig.
Leitsatz/Stichwort:Beim Entscheid über den Vollzug der Landesverweisung (hier: des Ehemanns einer Doppelbürgerin der Schweiz und eines EU-Landes) ist einzig massgebend, wo die Resozialisierungschancen besser sind.
Schlagwörter: Sache; Erwägungen; Neuentscheid; Justizvollzug; Kantons; Vollzugsdienst; ückgewiesen
Rechtsnorm:-
Referenz BGE:-
Kommentar:
-

Entscheid des Verwaltungsgerichts VB.2002.00304


Die Sache wird im Sinn der Erwägungen zum Neuentscheid an das Amt für Justizvollzug des Kantons Zürich, Strafvollzugsdienst, zurückgewiesen.

Quelle: https://www.zh.ch/de/gerichte-notariate/verwaltungsgericht.html
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Bitte beachten Sie, dass keinen Anspruch auf Aktualität/Richtigkeit/Formatierung und/oder Vollständigkeit besteht und somit jegliche Gewährleistung entfällt. Die Original-Entscheide können Sie unter dem jeweiligen Gericht bestellen oder entnehmen.

Hier geht es zurück zur Suchmaschine.