Zusammenfassung des Urteils VB.2002.00304: Verwaltungsgericht
Der Fall wird gemäss den Überlegungen für eine neue Entscheidung an das Amt für Justizvollzug des Kantons Zürich, Strafvollzugsdienst, zurückverwiesen.
Kanton: | ZH |
Fallnummer: | VB.2002.00304 |
Instanz: | Verwaltungsgericht |
Abteilung: | 4. Abteilung/Einzelrichter |
Datum: | 13.11.2002 |
Rechtskraft: | Dieser Entscheid ist rechtskräftig. |
Leitsatz/Stichwort: | Beim Entscheid über den Vollzug der Landesverweisung (hier: des Ehemanns einer Doppelbürgerin der Schweiz und eines EU-Landes) ist einzig massgebend, wo die Resozialisierungschancen besser sind. |
Schlagwörter: | Sache; Erwägungen; Neuentscheid; Justizvollzug; Kantons; Vollzugsdienst; ückgewiesen |
Rechtsnorm: | - |
Referenz BGE: | - |
Kommentar: | - |
Die Sache wird im Sinn der Erwägungen zum Neuentscheid an das Amt für Justizvollzug des Kantons Zürich, Strafvollzugsdienst, zurückgewiesen.
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