Zusammenfassung des Urteils VB.2002.00226: Verwaltungsgericht
Der Text befasst sich mit den Sicherheitsbestimmungen gemäss § 239 Abs. 1 PBG in Bezug auf Abschrankungen an erhöhten Stellen, wobei die Vermeidung von Absturzgefahren als Massstab für Sicherheitsvorkehrungen dient. Die SIA-Norm 358 von 1996 konkretisiert die Anforderungen an Schutzelemente wie Geländer und Brüstungen.
Kanton: | ZH |
Fallnummer: | VB.2002.00226 |
Instanz: | Verwaltungsgericht |
Abteilung: | 1. Abteilung/1. Kammer |
Datum: | 27.11.2002 |
Rechtskraft: | Dieser Entscheid ist rechtskräftig. |
Leitsatz/Stichwort: | Verhältnismässigkeit von Anordnungen im Rahmen der Baubewilligung |
Schlagwörter: | Staatskasse; Bezug; Abschrankungen; Vermeidung; Absturzgefahr; Massstab; Sicherungsvorkehren; Konkretisierung; Schutzelementen; SIA-Norm; Ausgabe; Geländer; Brüstungen |
Rechtsnorm: | - |
Referenz BGE: | - |
Kommentar: | - |
zen auf die Staatskasse."
§ 239 Abs. 1 PBG mit Bezug auf Abschrankungen an zugänglichen überhöhten Stellen verdeutlicht; dabei bildet die Vermeidung einer Absturzgefahr den Massstab für Sicherungsvorkehren. Eine weitergehende Konkretisierung für das Erfordernis von Schutzelementen bringt die SIA-Norm 358 (Ausgabe 1996) betreffend Geländer und Brüstungen.
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