E-MailWeiterleiten
LinkedInLinkedIn

Urteil Verwaltungsgericht (ZH - VB.2002.00226)

Zusammenfassung des Urteils VB.2002.00226: Verwaltungsgericht

Der Text befasst sich mit den Sicherheitsbestimmungen gemäss § 239 Abs. 1 PBG in Bezug auf Abschrankungen an erhöhten Stellen, wobei die Vermeidung von Absturzgefahren als Massstab für Sicherheitsvorkehrungen dient. Die SIA-Norm 358 von 1996 konkretisiert die Anforderungen an Schutzelemente wie Geländer und Brüstungen.

Urteilsdetails des Verwaltungsgerichts VB.2002.00226

Kanton:ZH
Fallnummer:VB.2002.00226
Instanz:Verwaltungsgericht
Abteilung:1. Abteilung/1. Kammer
Verwaltungsgericht Entscheid VB.2002.00226 vom 27.11.2002 (ZH)
Datum:27.11.2002
Rechtskraft:Dieser Entscheid ist rechtskräftig.
Leitsatz/Stichwort:Verhältnismässigkeit von Anordnungen im Rahmen der Baubewilligung
Schlagwörter: Staatskasse; Bezug; Abschrankungen; Vermeidung; Absturzgefahr; Massstab; Siche­rungsvorkehren; Konkretisierung; Schutzelemen­ten; SIA-Norm; Ausgabe; Geländer; Brüstungen
Rechtsnorm:-
Referenz BGE:-
Kommentar:
-

Entscheid des Verwaltungsgerichts VB.2002.00226

zen auf die Staatskasse."

§ 239 Abs. 1 PBG mit Bezug auf Abschrankungen an zugänglichen überhöhten Stellen verdeutlicht; dabei bildet die Vermeidung einer Absturzgefahr den Massstab für Siche­rungsvorkehren. Eine weitergehende Konkretisierung für das Erfordernis von Schutzelemen­ten bringt die SIA-Norm 358 (Ausgabe 1996) betreffend Geländer und Brüstungen.

Quelle: https://www.zh.ch/de/gerichte-notariate/verwaltungsgericht.html
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Bitte beachten Sie, dass keinen Anspruch auf Aktualität/Richtigkeit/Formatierung und/oder Vollständigkeit besteht und somit jegliche Gewährleistung entfällt. Die Original-Entscheide können Sie unter dem jeweiligen Gericht bestellen oder entnehmen.

Hier geht es zurück zur Suchmaschine.