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Urteil Verwaltungsgericht (ZH - VB.2001.00299)

Zusammenfassung des Urteils VB.2001.00299: Verwaltungsgericht

Die Beschwerde wird teilweise akzeptiert und der Fall wird an die Baurekurskommission II zurückverwiesen.

Urteilsdetails des Verwaltungsgerichts VB.2001.00299

Kanton:ZH
Fallnummer:VB.2001.00299
Instanz:Verwaltungsgericht
Abteilung:3. Abteilung/3. Kammer
Verwaltungsgericht Entscheid VB.2001.00299 vom 16.11.2001 (ZH)
Datum:16.11.2001
Rechtskraft:Dieser Entscheid ist rechtskräftig.
Leitsatz/Stichwort:Richt- und Nutzungsplanung:
Schlagwörter: ötig; Erwägungen; Baurekurskommission; ückgewiesen
Rechtsnorm:-
Referenz BGE:-
Kommentar:
-

Entscheid des Verwaltungsgerichts VB.2001.00299

nötig wäre.

1. Die Beschwerde wird teilweise gutgeheissen und die Sache im Sinn der Erwägungen an die Baurekurskommission II zurückgewiesen.

...

Quelle: https://www.zh.ch/de/gerichte-notariate/verwaltungsgericht.html
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Bitte beachten Sie, dass keinen Anspruch auf Aktualität/Richtigkeit/Formatierung und/oder Vollständigkeit besteht und somit jegliche Gewährleistung entfällt. Die Original-Entscheide können Sie unter dem jeweiligen Gericht bestellen oder entnehmen.

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