Zusammenfassung des Urteils VB.2001.00299: Verwaltungsgericht
Die Beschwerde wird teilweise akzeptiert und der Fall wird an die Baurekurskommission II zurückverwiesen.
Kanton: | ZH |
Fallnummer: | VB.2001.00299 |
Instanz: | Verwaltungsgericht |
Abteilung: | 3. Abteilung/3. Kammer |
Datum: | 16.11.2001 |
Rechtskraft: | Dieser Entscheid ist rechtskräftig. |
Leitsatz/Stichwort: | Richt- und Nutzungsplanung: |
Schlagwörter: | ötig; Erwägungen; Baurekurskommission; ückgewiesen |
Rechtsnorm: | - |
Referenz BGE: | - |
Kommentar: | - |
nötig wäre.
1. Die Beschwerde wird teilweise gutgeheissen und die Sache im Sinn der Erwägungen an die Baurekurskommission II zurückgewiesen.
...
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