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Urteil Verwaltungsgericht (ZH - VB.2001.00257)

Zusammenfassung des Urteils VB.2001.00257: Verwaltungsgericht

Eine Person, deren Niederlassung sich in Zürich befindet, möchte als Wochenaufenthalter registriert werden. Der Richter hat entschieden, dass die Person nicht als Wochenaufenthalter registriert werden kann. Die Gerichtskosten belaufen sich auf 500 CHF.

Urteilsdetails des Verwaltungsgerichts VB.2001.00257

Kanton:ZH
Fallnummer:VB.2001.00257
Instanz:Verwaltungsgericht
Abteilung:3. Abteilung/3. Kammer
Verwaltungsgericht Entscheid VB.2001.00257 vom 25.10.2001 (ZH)
Datum:25.10.2001
Rechtskraft:Dieser Entscheid ist rechtskräftig.
Leitsatz/Stichwort:Schweizer mit Hauptwohnsitz im Ausland, der sich als Wochenaufenthalter anmelden will
Schlagwörter: Niederlassung; Wochenaufenthalter
Rechtsnorm:-
Referenz BGE:-
Kommentar:
-

Entscheid des Verwaltungsgerichts VB.2001.00257

Niederlassung befinde sich in Zürich, und will erreichen, dass er als Wochenaufenthalter registriert wird.

Quelle: https://www.zh.ch/de/gerichte-notariate/verwaltungsgericht.html
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Bitte beachten Sie, dass keinen Anspruch auf Aktualität/Richtigkeit/Formatierung und/oder Vollständigkeit besteht und somit jegliche Gewährleistung entfällt. Die Original-Entscheide können Sie unter dem jeweiligen Gericht bestellen oder entnehmen.

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