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Urteil Verwaltungsgericht (ZH - VB.2000.00299)

Zusammenfassung des Urteils VB.2000.00299: Verwaltungsgericht

Das Verwaltungsgericht ist zuständig für die Beurteilung der Beschwerde gemäss den entsprechenden Gesetzesvorschriften. Streitigkeiten mit einem Streitwert von bis zu Fr.20'000.- werden vom Einzelrichter behandelt, während Fälle von grundsätzlicher Bedeutung einer Kammer übertragen werden können.

Urteilsdetails des Verwaltungsgerichts VB.2000.00299

Kanton:ZH
Fallnummer:VB.2000.00299
Instanz:Verwaltungsgericht
Abteilung:4. Abteilung/4. Kammer
Verwaltungsgericht Entscheid VB.2000.00299 vom 22.11.2000 (ZH)
Datum:22.11.2000
Rechtskraft:Dieser Entscheid ist rechtskräftig.
Leitsatz/Stichwort:Zur Beurteilung von Streitigkeiten über die Tragung von Schulungskosten durch die Schulgemeinden ist als erste Rechtsmittelbehörde die Bezirksschulpflege und nicht der Bezirksrat zuständig.
Schlagwörter: Verwaltungsgericht; Verbindung; Ver­waltungsrechtspflegegesetzes; Fassung; Beurteilung; Ausschlussgr; Streitigkeiten; Dreierbesetzung; Beschwerden; Streitwert; Einzelrichter; Entscheidung; Fällen; Kammer; übertragen
Rechtsnorm:-
Referenz BGE:-
Kommentar:
-

Entscheid des Verwaltungsgerichts VB.2000.00299

1. a) Das Verwaltungsgericht ist gemäss §41 in Verbindung mit §19c Abs.2 des Ver­waltungsrechtspflegegesetzes vom 24.Mai 1959 (in der Fassung vom 8.Juni 1997; VRG) für die Beurteilung der Beschwerde zuständig; ein Ausschlussgrund im Sinn von §42 und §43 Abs.1 VRG liegt nicht vor.

b) Laut §38 Abs.1 Satz1 VRG erledigt das Verwaltungsgericht Streitigkeiten in Dreierbesetzung. Beschwerden, deren Streitwert Fr.20'000.- nicht übersteigt, werden nach §38 Abs.2 VRG durch den Einzelrichter behandelt, wobei die Entscheidung in Fällen von grundsätzlicher Bedeutung einer Kammer übertragen werden kann (§38 Abs.3 Satz1 VRG).

2. ...

Quelle: https://www.zh.ch/de/gerichte-notariate/verwaltungsgericht.html
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Bitte beachten Sie, dass keinen Anspruch auf Aktualität/Richtigkeit/Formatierung und/oder Vollständigkeit besteht und somit jegliche Gewährleistung entfällt. Die Original-Entscheide können Sie unter dem jeweiligen Gericht bestellen oder entnehmen.

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