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Urteil Verwaltungsgericht (ZH - VB.2000.00284)

Zusammenfassung des Urteils VB.2000.00284: Verwaltungsgericht

Der Text besagt, dass ein Urteil gegen eine Person ergangen ist, ohne dass ihr rechtliches Gehör ausreichend berücksichtigt wurde. Dies wurde auch von der Vorinstanz bestätigt.

Urteilsdetails des Verwaltungsgerichts VB.2000.00284

Kanton:ZH
Fallnummer:VB.2000.00284
Instanz:Verwaltungsgericht
Abteilung:4. Abteilung/Einzelrichter
Verwaltungsgericht Entscheid VB.2000.00284 vom 06.10.2000 (ZH)
Datum:06.10.2000
Rechtskraft:Dieser Entscheid ist rechtskräftig.
Leitsatz/Stichwort:- Rückversetzung in den Strafvollzug gemäss Art. 38 Ziff. 4 Abs. 1 StGB:
Schlagwörter: ücklichem; Ständnis; Verletzung; Gehörs; Tatsache; Vorinstanz; ätigt
Rechtsnorm:-
Referenz BGE:-
Kommentar:
-

Entscheid des Verwaltungsgerichts VB.2000.00284


mit ausdrücklichem Eingeständnis unter Verletzung des rechtlichen Gehörs erlassen wurde. Diese Tatsache wurde auch durch die Vorinstanz bestätigt (act.--).




Quelle: https://www.zh.ch/de/gerichte-notariate/verwaltungsgericht.html
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Bitte beachten Sie, dass keinen Anspruch auf Aktualität/Richtigkeit/Formatierung und/oder Vollständigkeit besteht und somit jegliche Gewährleistung entfällt. Die Original-Entscheide können Sie unter dem jeweiligen Gericht bestellen oder entnehmen.

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