Zusammenfassung des Urteils VB.2000.00284: Verwaltungsgericht
Der Text besagt, dass ein Urteil gegen eine Person ergangen ist, ohne dass ihr rechtliches Gehör ausreichend berücksichtigt wurde. Dies wurde auch von der Vorinstanz bestätigt.
Kanton: | ZH |
Fallnummer: | VB.2000.00284 |
Instanz: | Verwaltungsgericht |
Abteilung: | 4. Abteilung/Einzelrichter |
Datum: | 06.10.2000 |
Rechtskraft: | Dieser Entscheid ist rechtskräftig. |
Leitsatz/Stichwort: | - Rückversetzung in den Strafvollzug gemäss Art. 38 Ziff. 4 Abs. 1 StGB: |
Schlagwörter: | ücklichem; Ständnis; Verletzung; Gehörs; Tatsache; Vorinstanz; ätigt |
Rechtsnorm: | - |
Referenz BGE: | - |
Kommentar: | - |
mit ausdrücklichem Eingeständnis unter Verletzung des rechtlichen Gehörs erlassen wurde. Diese Tatsache wurde auch durch die Vorinstanz bestätigt (act.--).
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