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Urteil Verwaltungsgericht (ZH - VB.2000.00216)

Zusammenfassung des Urteils VB.2000.00216: Verwaltungsgericht

Der Text handelt von einer Gerichtsentscheidung bezüglich der Berechnung von Strassenbenutzungsgebühren. Die Gewinnerpartei, ein Unternehmen, hatte geklagt und wurde vom Richter unterstützt. Die Gerichtskosten belaufen sich auf 500 CHF. Die unterlegene Partei, ebenfalls ein Unternehmen, muss die Kosten tragen.

Urteilsdetails des Verwaltungsgerichts VB.2000.00216

Kanton:ZH
Fallnummer:VB.2000.00216
Instanz:Verwaltungsgericht
Abteilung:3. Abteilung/3. Kammer
Verwaltungsgericht Entscheid VB.2000.00216 vom 05.10.2000 (ZH)
Datum:05.10.2000
Rechtskraft:Dieser Entscheid ist rechtskräftig.
Leitsatz/Stichwort:Gebührenpflicht für die Ableitung von Abwasser über öffentliche Gewässer
Schlagwörter: Gewichtungsfaktor; Strassen; Gebührenansatz; Rappen
Rechtsnorm:-
Referenz BGE:-
Kommentar:
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Entscheid des Verwaltungsgerichts VB.2000.00216

2, einem Gewichtungsfaktor6 für Strassen und einem Gebührenansatz von 3Rappen pro gewichtetemm2 aus.


Quelle: https://www.zh.ch/de/gerichte-notariate/verwaltungsgericht.html
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Bitte beachten Sie, dass keinen Anspruch auf Aktualität/Richtigkeit/Formatierung und/oder Vollständigkeit besteht und somit jegliche Gewährleistung entfällt. Die Original-Entscheide können Sie unter dem jeweiligen Gericht bestellen oder entnehmen.

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