Zusammenfassung des Urteils VB.2000.00198: Verwaltungsgericht
Der Beschwerdeführer reichte einen neuen Antrag bei der Fremdenpolizei ein, da seine Ehefrau seit einem rechtskräftigen Entscheid des Regierungsrats Schweizerin geworden ist. Das Begehren nach einer vorsorglichen Massnahme wurde aufgrund des vorliegenden Endentscheids obsolet.
Kanton: | ZH |
Fallnummer: | VB.2000.00198 |
Instanz: | Verwaltungsgericht |
Abteilung: | 2. Abteilung/2. Kammer |
Datum: | 01.11.2000 |
Rechtskraft: | Das Bundesgericht hat eine Verwaltungsgerichtsbeschwerde gegen diesen Entscheid am 16.03.2001 abgewiesen. |
Leitsatz/Stichwort: | Abänderung einer Dauerverfügung |
Schlagwörter: | ührt; Antrag; Fremdenpolizei; Ehefrau; Entscheid; Regierungsrats; Schweizerin; Begehren; Massnahme; Endentscheid |
Rechtsnorm: | - |
Referenz BGE: | - |
Kommentar: | - |
Wie oben ausgeführt, hat der Beschwerdeführer seinen neuen Antrag bei der Fremdenpolizei damit begründet, dass seine Ehefrau seit dem rechtskräftigen Entscheid des Regierungsrats Schweizerin geworden sei und
3. Das Begehren um eine vorsorgliche Massnahme ist mit dem vorliegenden Endentscheid gegenstandslos geworden.
4.
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