Zusammenfassung des Urteils VB.2000.00093: Verwaltungsgericht
Die Berechnung von Grenzwerten im Fernfeld muss in direkter Beziehung stehen, um sicherzustellen, dass die Einhaltung eines Grenzwerts nicht zu Überschreitungen bei anderen Grössen führt. Die Verwendung des Standortdatenblatts des Bundesamts für Umwelt, Wald und Landschaft zur Berechnung ist daher erlaubt.
Kanton: | ZH |
Fallnummer: | VB.2000.00093 |
Instanz: | Verwaltungsgericht |
Abteilung: | 1. Abteilung/1. Kammer |
Datum: | 29.09.2000 |
Rechtskraft: | Dieser Entscheid ist rechtskräftig. |
Leitsatz/Stichwort: | Die zum Nachweis der Legitimation für das Anfechten einer baurechtlichen Bewilligung betreffend das Erstellen einer Basisstation für das Mobiltelefonnetz GSM erforderliche hinreichend enge nachbarliche Raumbeziehung beurteilt sich nicht allein anhand der in Metern gemessenen Distanz zum Baugrundstück. Vielmehr ist bei einer Anlage, die - wie hier - Immissionen verursacht v.a. darauf abzustellen, in welchem Umkreis sich diese Belastungen auswirken können (E. 3). Stichworte: BAUBEWILLIGUNG UND BAUBEWILLIGUNGSVERFAHREN |
Schlagwörter: | Grösse; Fernfeld; Relation; Einhaltung; Grenzwerts; Überschreitung; Grenzwerte; Grössen; Berechnung; Bundesamt; Umwelt; Landschaft; Standortdatenblatts; ässig |
Rechtsnorm: | - |
Referenz BGE: | - |
Kommentar: | - |
zumindest im Fernfeld, welches hier zu beurteilen ist in einer direkten Relation, so dass bei Einhaltung des Grenzwerts für eine Grösse mit keiner Überschreitung der Grenzwerte bei den anderen Grössen zu rechnen ist. Die Berechnung anhand des vom Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft herausgegebenen Standortdatenblatts ist daher zulässig (VGr, 24.August 2000, VB.1999.00395, E.10b).
Bitte beachten Sie, dass keinen Anspruch auf Aktualität/Richtigkeit/Formatierung und/oder Vollständigkeit besteht und somit jegliche Gewährleistung entfällt. Die Original-Entscheide können Sie unter dem jeweiligen Gericht bestellen oder entnehmen.
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