Zusammenfassung des Urteils ZZ.1998.40: Verwaltungsgericht
Das Verwaltungsgericht des Kantons Schwyz und das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement haben in früheren Entscheiden eine Führerausweisentzugsdauer von 6 Wochen festgesetzt. Ein aktuelles Urteil vom 5. März 1998 bestätigte diese Dauer und hob einen zuvor angeordneten Entzug von zwei Monaten auf. Die Beschwerde wurde teilweise gutgeheissen und die Entzugsdauer auf 6 Wochen festgesetzt, um das Ziel der Ermahnung und Besserung des Beschwerdeführers zu erreichen. Der Richter des Verwaltungsgerichts ist nicht bekannt.
| Kanton: | SO |
| Fallnummer: | ZZ.1998.40 |
| Instanz: | Verwaltungsgericht |
| Abteilung: | - |
| Datum: | 07.03.1997 |
| Rechtskraft: | - |
| Leitsatz/Stichwort: | Führerausweisentzug, Massnahmeempfindlichkeit |
| Schlagwörter: | Entzug; Entscheid; Wochen; Entzugsdauer; Urteil; Verwaltungsgericht; Mehrfaches; Vielmehr; Kantons; Schwyz; EGV-SZ; René; Schaffhauser:; Grundriss; Strassenverkehrsrechts; Führerausweisentzug; Peter; Stauffer:; Führerausweises; Massnahmeziel; Ermahnung; Besserung; Beschwerdeführers; Rechnung; Vorinstanz; März |
| Rechtsnorm: | - |
| Referenz BGE: | - |
| Kommentar: | - |
Verwaltungsgericht, Urteil vom 5. März 1998
Ein analoger Entscheid erging bereits am 7. März 1997
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