Zusammenfassung des Urteils ZZ.1998.29: Verwaltungsgericht
Das Bundesgericht hat am 20. April 1998 ein Urteil gefällt, gegen das eine staatsrechtliche Beschwerde am 10. Dezember 1998 nicht zugelassen wurde.
| Kanton: | SO |
| Fallnummer: | ZZ.1998.29 |
| Instanz: | Verwaltungsgericht |
| Abteilung: | - |
| Datum: | 20.04.1998 |
| Rechtskraft: | - |
| Leitsatz/Stichwort: | Ausnahmebewilligung, Waldabstand |
| Schlagwörter: | Urteil; Bundesgericht; Entscheid; Dezember |
| Rechtsnorm: | - |
| Referenz BGE: | - |
| Kommentar: | - |
Das Bundesgericht ist auf eine gegen diesen Entscheid erhobene staatsrechtliche Beschwerde am 10. Dezember 1998 nicht eingetreten.
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