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Urteil Verwaltungsgericht (SO - ZZ.1998.29)

Zusammenfassung des Urteils ZZ.1998.29: Verwaltungsgericht

Das Bundesgericht hat am 20. April 1998 ein Urteil gefällt, gegen das eine staatsrechtliche Beschwerde am 10. Dezember 1998 nicht zugelassen wurde.

Urteilsdetails des Verwaltungsgerichts ZZ.1998.29

Kanton:SO
Fallnummer:ZZ.1998.29
Instanz:Verwaltungsgericht
Abteilung:-
Verwaltungsgericht Entscheid ZZ.1998.29 vom 20.04.1998 (SO)
Datum:20.04.1998
Rechtskraft:-
Leitsatz/Stichwort:Ausnahmebewilligung, Waldabstand
Schlagwörter: Urteil; Bundesgericht; Entscheid; Dezember
Rechtsnorm:-
Referenz BGE:-
Kommentar:
-

Entscheid des Verwaltungsgerichts ZZ.1998.29

Urteil vom 20. April 1998

Das Bundesgericht ist auf eine gegen diesen Entscheid erhobene staatsrechtliche Beschwerde am 10. Dezember 1998 nicht eingetreten.



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