Zusammenfassung des Urteils ZZ.1994.45: Verwaltungsgericht
Das Verwaltungsgericht hat am 18. Oktober 1994 entschieden, dass die Person, die das Rechtsbegehren gestellt hat, nicht darauf eingetreten ist, das Urteil selbst zu begründen.
| Kanton: | SO |
| Fallnummer: | ZZ.1994.45 |
| Instanz: | Verwaltungsgericht |
| Abteilung: | - |
| Datum: | 18.10.1994 |
| Rechtskraft: | - |
| Leitsatz/Stichwort: | Verkauf von Landwirtschaftsland, Bewilligung |
| Schlagwörter: | Urteil; Recht; Rechtsbegehren; Ziffer; Verwaltungsgericht; Oktober |
| Rechtsnorm: | - |
| Referenz BGE: | - |
| Kommentar: | - |
Verwaltungsgericht, Urteil vom 18. Oktober 1994
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