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Urteil Verwaltungsgericht (SO - ZZ.1994.45)

Zusammenfassung des Urteils ZZ.1994.45: Verwaltungsgericht

Das Verwaltungsgericht hat am 18. Oktober 1994 entschieden, dass die Person, die das Rechtsbegehren gestellt hat, nicht darauf eingetreten ist, das Urteil selbst zu begründen.

Urteilsdetails des Verwaltungsgerichts ZZ.1994.45

Kanton:SO
Fallnummer:ZZ.1994.45
Instanz:Verwaltungsgericht
Abteilung:-
Verwaltungsgericht Entscheid ZZ.1994.45 vom 18.10.1994 (SO)
Datum:18.10.1994
Rechtskraft:-
Leitsatz/Stichwort:Verkauf von Landwirtschaftsland, Bewilligung
Schlagwörter: Urteil; Recht; Rechtsbegehren; Ziffer; Verwaltungsgericht; Oktober
Rechtsnorm:-
Referenz BGE:-
Kommentar:
-

Entscheid des Verwaltungsgerichts ZZ.1994.45

Urteil dieses Recht selbst zu begründen. Auf das Rechtsbegehren in Ziffer 2. ist deshalb nicht einzutreten.

Verwaltungsgericht, Urteil vom 18. Oktober 1994



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Bitte beachten Sie, dass keinen Anspruch auf Aktualität/Richtigkeit/Formatierung und/oder Vollständigkeit besteht und somit jegliche Gewährleistung entfällt. Die Original-Entscheide können Sie unter dem jeweiligen Gericht bestellen oder entnehmen.

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