Zusammenfassung des Urteils ZZ.1988.23: Verwaltungsgericht
Das Verwaltungsgericht hat am 13. September 1988 ein Urteil gefällt, bei dem eine Beschwerde teilweise gutgeheissen wurde und eine Präzisierung ins Urteilsdispositiv aufgenommen wurde.
| Kanton: | SO |
| Fallnummer: | ZZ.1988.23 |
| Instanz: | Verwaltungsgericht |
| Abteilung: | - |
| Datum: | 13.09.1988 |
| Rechtskraft: | - |
| Leitsatz/Stichwort: | Rodungsverbot |
| Schlagwörter: | Urteil; Verwaltungsgericht; Verwaltungsgerichts; Punktes; Präzisierung; Urteilsdispositiv; September |
| Rechtsnorm: | - |
| Referenz BGE: | - |
| Kommentar: | - |
(Wegen des zuletzt genannten Punktes hiess das Verwaltungsgericht die Beschwerde teilweise gut und nahm die betreffende Präzisierung ins Urteilsdispositiv auf.)
Verwaltungsgericht, Urteil vom 13. September 1988
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