E-MailWeiterleiten
LinkedInLinkedIn

Urteil Verwaltungsgericht (SO - ZZ.1988.23)

Zusammenfassung des Urteils ZZ.1988.23: Verwaltungsgericht

Das Verwaltungsgericht hat am 13. September 1988 ein Urteil gefällt, bei dem eine Beschwerde teilweise gutgeheissen wurde und eine Präzisierung ins Urteilsdispositiv aufgenommen wurde.

Urteilsdetails des Verwaltungsgerichts ZZ.1988.23

Kanton:SO
Fallnummer:ZZ.1988.23
Instanz:Verwaltungsgericht
Abteilung:-
Verwaltungsgericht Entscheid ZZ.1988.23 vom 13.09.1988 (SO)
Datum:13.09.1988
Rechtskraft:-
Leitsatz/Stichwort:Rodungsverbot
Schlagwörter: Urteil; Verwaltungsgericht; Verwaltungsgerichts; Punktes; Präzisierung; Urteilsdispositiv; September
Rechtsnorm:-
Referenz BGE:-
Kommentar:
-

Entscheid des Verwaltungsgerichts ZZ.1988.23

Urteil des Verwaltungsgerichts zu präzisieren.

(Wegen des zuletzt genannten Punktes hiess das Verwaltungsgericht die Beschwerde teilweise gut und nahm die betreffende Präzisierung ins Urteilsdispositiv auf.)

Verwaltungsgericht, Urteil vom 13. September 1988



Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Bitte beachten Sie, dass keinen Anspruch auf Aktualität/Richtigkeit/Formatierung und/oder Vollständigkeit besteht und somit jegliche Gewährleistung entfällt. Die Original-Entscheide können Sie unter dem jeweiligen Gericht bestellen oder entnehmen.

Hier geht es zurück zur Suchmaschine.