Zusammenfassung des Urteils ZZ.1985.36: Verwaltungsgericht
Das Urteil des Verwaltungsgerichts vom 19. November 1985 betont die Bedeutung, dass betroffene Dritte bereits im Bewilligungsverfahren angehört werden sollten. Es wird aufgezeigt, wie sich berührte Dritte nachträglich Gehör verschaffen können. Die Verwaltungsbehörden sollten dies möglichst anstreben.
| Kanton: | SO |
| Fallnummer: | ZZ.1985.36 |
| Instanz: | Verwaltungsgericht |
| Abteilung: | - |
| Datum: | 19.11.1985 |
| Rechtskraft: | - |
| Leitsatz/Stichwort: | Waldabstand |
| Schlagwörter: | Urteil; Gehör; Bewilligungsverfahren; Verwaltungsbehörden; Verwaltungsgericht; November |
| Rechtsnorm: | - |
| Referenz BGE: | - |
| Kommentar: | - |
Verwaltungsgericht, Urteil vom 19. November 1985
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