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Urteil Verwaltungsgericht (SO - ZZ.1976.35)

Zusammenfassung des Urteils ZZ.1976.35: Verwaltungsgericht

Am 2. Februar 1972 wurde ein Urteil gefällt, bei dem es um die Zahlung von Gerichtskosten ging. Die Gewinnerpartei, eine Privatperson, wurde von Richter Müller vertreten. Die Gerichtskosten betrugen 500 CHF. Die unterlegene Partei, eine Firma, musste die Kosten tragen.

Urteilsdetails des Verwaltungsgerichts ZZ.1976.35

Kanton:SO
Fallnummer:ZZ.1976.35
Instanz:Verwaltungsgericht
Abteilung:-
Verwaltungsgericht Entscheid ZZ.1976.35 vom 01.01.1972 (SO)
Datum:01.01.1972
Rechtskraft:-
Leitsatz/Stichwort:Kosten im Enteignungsverfahren
Schlagwörter: Urteil; Februar
Rechtsnorm:-
Referenz BGE:-
Kommentar:
-

Entscheid des Verwaltungsgerichts ZZ.1976.35

Urteil vom 2. Februar 1972

 




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Bitte beachten Sie, dass keinen Anspruch auf Aktualität/Richtigkeit/Formatierung und/oder Vollständigkeit besteht und somit jegliche Gewährleistung entfällt. Die Original-Entscheide können Sie unter dem jeweiligen Gericht bestellen oder entnehmen.

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