Zusammenfassung des Urteils ZZ.1976.35: Verwaltungsgericht
Am 2. Februar 1972 wurde ein Urteil gefällt, bei dem es um die Zahlung von Gerichtskosten ging. Die Gewinnerpartei, eine Privatperson, wurde von Richter Müller vertreten. Die Gerichtskosten betrugen 500 CHF. Die unterlegene Partei, eine Firma, musste die Kosten tragen.
| Kanton: | SO |
| Fallnummer: | ZZ.1976.35 |
| Instanz: | Verwaltungsgericht |
| Abteilung: | - |
| Datum: | 01.01.1972 |
| Rechtskraft: | - |
| Leitsatz/Stichwort: | Kosten im Enteignungsverfahren |
| Schlagwörter: | Urteil; Februar |
| Rechtsnorm: | - |
| Referenz BGE: | - |
| Kommentar: | - |
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