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Urteil Verwaltungsgericht (SO - ZZ.1976.24)

Zusammenfassung des Urteils ZZ.1976.24: Verwaltungsgericht

Das Verwaltungsgericht hat das vom Polizeidepartement eingeholte Gutachten gelobt und als detailliert und reichhaltig bezeichnet. Das Bundesgericht hat die Verwaltungsgerichtsbeschwerde abgewiesen.

Urteilsdetails des Verwaltungsgerichts ZZ.1976.24

Kanton:SO
Fallnummer:ZZ.1976.24
Instanz:Verwaltungsgericht
Abteilung:-
Verwaltungsgericht Entscheid ZZ.1976.24 vom 20.11.1976 (SO)
Datum:20.11.1976
Rechtskraft:-
Leitsatz/Stichwort:Ausweissperre
Schlagwörter: Urteil; Verwaltungsgericht; Urteilsbegründung; Polizeide-partement; Gutachten; Eindruck; Verwaltungsgerichtsbeschwerde; Bundesgericht; November
Rechtsnorm:-
Referenz BGE:-
Kommentar:
-

Entscheid des Verwaltungsgerichts ZZ.1976.24

Urteilsbegründung das vom Polizeide-partement eingeholte Gutachten näher gewürdigt, es als detailliert und reichhaltig bezeichnet und ihm attestiert hat, es mache einen guten Eindruck. - Gegen das Urteil wurde Verwaltungsgerichtsbeschwerde erhoben, die das Bundesgericht mit Urteil vom 9. Dezember 1976 abwies.

Verwaltungsgericht, Urteil vom 20. November 1975



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