Zusammenfassung des Urteils ZZ.1975.33: Verwaltungsgericht
Das Urteil des Verwaltungsgerichtes St. Gallen vom 20.6.1973 (GVP 1973, Nr. 16) befasste sich mit nicht-wirtschaftspolitischen Zielen im Zusammenhang mit dem Handel von geistigen Getränken gemäss den Bestimmungen des Wirtschaftsgesetzes. Insbesondere wurde die Bedürfnisklausel des § 90 WG hervorgehoben, die einen sozialpolitischen Charakter hat. Das Gericht stellte fest, dass die Beschwerdeführerin, die keinen Konkurrenzschutz gemäss den Vorschriften des Wirtschaftsgesetzes erhielt, nicht zur Beschwerde legitimiert war.
| Kanton: | SO |
| Fallnummer: | ZZ.1975.33 |
| Instanz: | Verwaltungsgericht |
| Abteilung: | - |
| Datum: | 18.03.1975 |
| Rechtskraft: | - |
| Leitsatz/Stichwort: | Konkurrentenbeschwerde |
| Schlagwörter: | Urteil; Bestimmungen; Handel; Getränken; Bedürfnisklausel; Kantonsrat; Wirtschaftsgesetz; Verwaltungsgericht; Verwaltungsgerichtes; Gallen; -wirtschaftspolitische; Zielsetzung; Ausschöpfung; Charakter; Botschaft; Regierungsrates; Beratungen; Gewähren; Vorschriften; Wirtschaftsgesetzes; Konkurrenzschutz; Rechte; März |
| Rechtsnorm: | - |
| Referenz BGE: | - |
| Kommentar: | - |
Verwaltungsgericht, Urteil vom 18. März 1975
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