Zusammenfassung des Urteils ZZ.1974.25: Verwaltungsgericht
Der Text beschreibt die Methode der Rückwärtsrechnung zur Bestimmung des Verkehrswertes von Grundstücken. Diese Methode beruht darauf, das Bauvolumen, die Gebäudekosten und den Ertragswert zu schätzen und daraus den Landwert zu ermitteln. Im vorliegenden Fall haben die Parteien vor Gericht über die wesentlichen Punkte Einigung erzielt, ausser der Bruttorendite. Der Experte hat argumentiert, dass die Bruttorendite von verschiedenen Faktoren abhängt und hat eine Bruttorendite von 6,7% ermittelt. Das Verwaltungsgericht hat diese Methode skeptisch betrachtet, aber anerkannt, dass sie in diesem Fall angemessen ist. Das Gerichtsurteil ergibt einen Verkehrswert von Fr.
| Kanton: | SO |
| Fallnummer: | ZZ.1974.25 |
| Instanz: | Verwaltungsgericht |
| Abteilung: | - |
| Datum: | 07.10.1974 |
| Rechtskraft: | - |
| Leitsatz/Stichwort: | Schätzung des Verkehrswerts |
| Schlagwörter: | Bruttorendite; Rückwärtsrechnung; Parteien; Angebot; Methode; Gebäudekosten; Verwaltungsgericht; Gemeinde; Urteil; Ertragswert; Punkte; Mietwert; Schätzungszeitpunkt; Berechnung; Teuerung; Einwohnergemeinde; Vertreter; Gutachten; Angebotsüberhang; Wohnungen; Mietertrag; Gutachter; Verkehrswert; Verlauf; Verfahrens; Vordergr |
| Rechtsnorm: | - |
| Referenz BGE: | - |
| Kommentar: | - |
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der Gutachter die für die Bruttorendite massgeblichen Faktoren überzeugend gewichtet hat, und dass folglich gegen die ermittelte Bruttorendite von 6,7% nichts eingewendet werden kann. Aufgrund dieser Bruttorendite ergibt die Rückwärtsrechnung einen Verkehrswert von Fr.
Verwaltungsgericht, Urteil vom 7. Oktober 1974
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