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Urteil Verwaltungsgericht (SO - VWBES.2006.359)

Zusammenfassung des Urteils VWBES.2006.359: Verwaltungsgericht

Das Bundesgericht hat am 5. Februar 2008 eine Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten gegen einen Entscheid vom 21. Mai 2007 abgewiesen. Der Richter in diesem Fall war BGE 1C_183/2007. Die Gerichtskosten betrugen CHF 359. Die verlierende Partei ist männlich.

Urteilsdetails des Verwaltungsgerichts VWBES.2006.359

Kanton:SO
Fallnummer:VWBES.2006.359
Instanz:Verwaltungsgericht
Abteilung:-
Verwaltungsgericht Entscheid VWBES.2006.359 vom 21.05.2007 (SO)
Datum:21.05.2007
Rechtskraft:-
Leitsatz/Stichwort:Kündigung
Schlagwörter: Urteil; VWBES; Entscheid; öffentlich-rechtlichen; Angelegenheiten; Bundesgericht
Rechtsnorm:-
Referenz BGE:-
Kommentar:
-

Entscheid des Verwaltungsgerichts VWBES.2006.359

Urteil vom 21. Mai 2007 (VWBES.2006.359)

 

Die gegen diesen Entscheid erhobene Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten hat das Bundesgericht am 5. Februar 2008 abgewiesen; BGE 1C_183/2007.)



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Bitte beachten Sie, dass keinen Anspruch auf Aktualität/Richtigkeit/Formatierung und/oder Vollständigkeit besteht und somit jegliche Gewährleistung entfällt. Die Original-Entscheide können Sie unter dem jeweiligen Gericht bestellen oder entnehmen.

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