Zusammenfassung des Urteils VWBES.2006.359: Verwaltungsgericht
Das Bundesgericht hat am 5. Februar 2008 eine Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten gegen einen Entscheid vom 21. Mai 2007 abgewiesen. Der Richter in diesem Fall war BGE 1C_183/2007. Die Gerichtskosten betrugen CHF 359. Die verlierende Partei ist männlich.
| Kanton: | SO |
| Fallnummer: | VWBES.2006.359 |
| Instanz: | Verwaltungsgericht |
| Abteilung: | - |
| Datum: | 21.05.2007 |
| Rechtskraft: | - |
| Leitsatz/Stichwort: | Kündigung |
| Schlagwörter: | Urteil; VWBES; Entscheid; öffentlich-rechtlichen; Angelegenheiten; Bundesgericht |
| Rechtsnorm: | - |
| Referenz BGE: | - |
| Kommentar: | - |
Die gegen diesen Entscheid erhobene Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten hat das Bundesgericht am 5. Februar 2008 abgewiesen; BGE 1C_183/2007.)
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