E-MailWeiterleiten
LinkedInLinkedIn

Urteil Verwaltungsgericht (SO - VWBES.2005.174)

Zusammenfassung des Urteils VWBES.2005.174: Verwaltungsgericht

Das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich hat in seinem Urteil festgestellt, dass wenn ein Arbeitgeber von einer fristlosen Kündigung absieht, obwohl diese gerechtfertigt gewesen wäre, er damit signalisiert, dass er die Fortsetzung des Dienstverhältnisses akzeptiert. Die Beschwerdeführerin hat die Verfehlungen von M. nicht als so schwerwiegend angesehen, um eine fristlose Kündigung auszusprechen, und somit ihr Recht darauf verwirkt. Es bleibt fraglich, ob die genannten Umstände eine fristlose Kündigung gerechtfertigt hätten.

Urteilsdetails des Verwaltungsgerichts VWBES.2005.174

Kanton:SO
Fallnummer:VWBES.2005.174
Instanz:Verwaltungsgericht
Abteilung:-
Verwaltungsgericht Entscheid VWBES.2005.174 vom 25.10.2005 (SO)
Datum:25.10.2005
Rechtskraft:-
Leitsatz/Stichwort:Kündigung
Schlagwörter: Kündigung; Verwaltungsgericht; Urteil; VWBES; Verwaltungsgerichts; Kantons; Entscheid; Arbeitgeber; Fortsetzung; Dienstverhältnisses; Verfehlungen; Recht; Umstände; Entlassung
Rechtsnorm:-
Referenz BGE:-
Kommentar:
-

Entscheid des Verwaltungsgerichts VWBES.2005.174

Urteil des Verwaltungsgerichts des Kantons Zürich vom 23. März 2005 [PB.2004.00087], E. 4.2). Das Verwaltungsgericht hat deshalb bereits in seinem Entscheid VWBES. 2004.68 festgestellt, dass wenn der Arbeitgeber von einer fristlosen Kündigung absieht, obwohl eine solche gerechtfertigt wäre, er damit signalisiert, dass er die Fortsetzung des Dienstverhältnisses als zumutbar erachtet. Daraus ist zu schliessen, dass die Beschwerdeführerin die Verfehlungen von M. nicht als derart gravierend angesehen hat, um eine fristlose Kündigung auszusprechen. Damit hat sie ihr Recht auf fristlose Kündigung verwirkt. Folglich kann vorliegend offen gelassen werden, ob die von der Beschwerdeführerin genannten Umstände der Kündigung gereicht hätten, eine fristlose Entlassung zu rechtfertigen.

Verwaltungsgericht, Urteil vom 25. Oktober 2005 (VWBES.2005.174)



Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Bitte beachten Sie, dass keinen Anspruch auf Aktualität/Richtigkeit/Formatierung und/oder Vollständigkeit besteht und somit jegliche Gewährleistung entfällt. Die Original-Entscheide können Sie unter dem jeweiligen Gericht bestellen oder entnehmen.

Hier geht es zurück zur Suchmaschine.