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Urteil Verwaltungsgericht (SO - VWBES.2004.304)

Zusammenfassung des Urteils VWBES.2004.304: Verwaltungsgericht

Das Verwaltungsgericht hat in einem Urteil vom 21. Dezember 2004 festgestellt, dass das Strafurteil Zweifel an der Fahrtüchtigkeit einer Person aufgrund ihres Alkoholkonsums nicht ausräumen konnte. Daher wurde eine verkehrsmedizinische Untersuchung angeordnet. Die Entscheidung der Verwaltungsbehörde weicht nicht vom Strafurteil ab, daher wurde die Angelegenheit nicht weiter untersucht.

Urteilsdetails des Verwaltungsgerichts VWBES.2004.304

Kanton:SO
Fallnummer:VWBES.2004.304
Instanz:Verwaltungsgericht
Abteilung:-
Verwaltungsgericht Entscheid VWBES.2004.304 vom 21.12.2004 (SO)
Datum:21.12.2004
Rechtskraft:-
Leitsatz/Stichwort:Verkehrsmedizinische Untersuchung; Wiedererwägungsgesuch
Schlagwörter: Urteil; Zweifel; Anordnung; Anknüpfungspunkt; Untersuchung; Alkoholkonsum; Fahrt; Administrativbehörde; Abweichen; Urteil; Verwaltungsgericht; VWBES
Rechtsnorm:-
Referenz BGE:-
Kommentar:
-

Entscheid des Verwaltungsgerichts VWBES.2004.304

Urteil vermag diese Zweifel nicht auszuräumen. Anknüpfungspunkt für diese Zweifel bzw. für die Anordnung einer verkehrsmedizinischen Untersuchung ist der aktenkundige, vorne eingehend geschilderte Alkoholkonsum und nicht die Fahrt mit dem Auto als solche. In der angefochtenen Anordnung der Administrativbehörde ist daher gar kein Abweichen vom Strafurteil zu erkennen, weshalb dieser Frage nicht näher nachzugehen ist.

 

Verwaltungsgericht, Urteil vom 21. Dezember 2004 (VWBES.2004.304)



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Bitte beachten Sie, dass keinen Anspruch auf Aktualität/Richtigkeit/Formatierung und/oder Vollständigkeit besteht und somit jegliche Gewährleistung entfällt. Die Original-Entscheide können Sie unter dem jeweiligen Gericht bestellen oder entnehmen.

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