Zusammenfassung des Urteils V 03 182: Verwaltungsgericht
Der Text fasst den Sachverhalt und die wesentlichen Erwägungen eines Gerichtsentscheids zusammen, der im Internet veröffentlicht ist. Um den genauen Inhalt zu erfahren, kann der Link http://www.lu.ch/index/gerichte/gerichtsentscheide.htm besucht werden.
Kanton: | LU |
Fallnummer: | V 03 182 |
Instanz: | Verwaltungsgericht |
Abteilung: | Verwaltungsrechtliche Abteilung |
Datum: | 23.10.2003 |
Rechtskraft: | Diese Entscheidung ist rechtskräftig. |
Leitsatz/Stichwort: | §§ 4 und 128 Abs. 2 VRG; §§ 74 Abs. 5 und 75 StrG. Der Entscheid über die öffentliche Auflage eines Strassenprojektes gilt als Zwischenentscheid im Sinne von § 128 Abs. 2 VRG. Bewirkt ein solcher Zwischenentscheid einen nicht wieder gutzumachenden Nachteil, ist dieser mit dem gegen den Endentscheid zulässigen Rechtsmittel selbständig anfechtbar. |
Schlagwörter: | Sachverhalt; Erwägungen; Internet; ://wwwluch/index/gerichte/gerichtsentscheidehtm |
Rechtsnorm: | - |
Referenz BGE: | - |
Kommentar: | - |
Bitte beachten Sie, dass keinen Anspruch auf Aktualität/Richtigkeit/Formatierung und/oder Vollständigkeit besteht und somit jegliche Gewährleistung entfällt. Die Original-Entscheide können Sie unter dem jeweiligen Gericht bestellen oder entnehmen.
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