Zusammenfassung des Urteils RRE Nr. 2725: Regierungsrat
Der Beschwerdeführer wurde auf der Autobahn wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 35 km/h für einen Monat der Führerausweis entzogen. Er argumentiert, dass er die Regelverletzung aus Notstandshilfe begangen habe, um eine Patientin zu behandeln. Das Gericht entschied, dass die Notstandshilfe im Strafrecht nicht spezifisch erwähnt wird und somit kein Verschulden vorliegt, um den Führerausweis zu entziehen. Eine massive Geschwindigkeitsüberschreitung ist nur gerechtfertigt, wenn hochwertige Rechtsgüter wie Leben und Gesundheit gefährdet sind, was in diesem Fall nicht offensichtlich war. Es gab Möglichkeiten, die medizinische Hilfe anders zu organisieren, daher war die Geschwindigkeitsüberschreitung nicht gerechtfertigt.
Kanton: | LU |
Fallnummer: | RRE Nr. 2725 |
Instanz: | Regierungsrat |
Abteilung: | - |
Datum: | 17.12.1996 |
Rechtskraft: | Diese Entscheidung ist rechtskräftig. |
Leitsatz/Stichwort: | Führerausweisentzug. Notstandshilfe. Artikel 16 Absatz 2 SVG; Artikel 31 Absatz 1 VZV; Artikel 34 Ziffer 2 StGB. Die Tat, die jemand in Notstandshilfe begeht, ist straflos. Dieser Grundsatz ist auch bei einer Administrativmassnahme zu berücksichtigen. - Überschreitet ein Arzt die signalisierte Höchstgeschwindigkeit, um zu einer Patientin zu gelangen, so kann er sich nicht auf Notstandshilfe berufen, wenn für die Patientin keine unmittelbare Gefahr für Leib und Leben bestand, auch ein anderer Arzt hätte herbeigerufen werden können oder eine Spitaleinweisung möglich gewesen wäre. |
Schlagwörter: | Patientin; Gefahr; Notstandshilfe; Beschwerdeführer; Höchstgeschwindigkeit; Verkehrsregelverletzung; Sinne; Gesundheit; Führerausweis; Verschulden; Überschreitung; Recht; Gesundheitszustand; Beschwerdeführers; Hilfe; Autobahn; Monats; Anwesenheit; Behandlung; Krankheitsbild; Luzern; Freiheit; Bereiche; Administrativmassnahmerechtes |
Rechtsnorm: | Art. 117 StGB ;Art. 16 SVG ;Art. 34 StGB ; |
Referenz BGE: | 106 IV 1; |
Kommentar: | - |
Bitte beachten Sie, dass keinen Anspruch auf Aktualität/Richtigkeit/Formatierung und/oder Vollständigkeit besteht und somit jegliche Gewährleistung entfällt. Die Original-Entscheide können Sie unter dem jeweiligen Gericht bestellen oder entnehmen.
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