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Urteil andere Verwaltungsbehörden (LU - JSD 2006 4)

Zusammenfassung des Urteils JSD 2006 4: andere Verwaltungsbehörden

Die Erwerbstätigkeit wird als gefestigt angesehen, wenn sie mindestens sechs Monate gedauert hat.

Urteilsdetails des Verwaltungsgerichts JSD 2006 4

Kanton:LU
Fallnummer:JSD 2006 4
Instanz:andere Verwaltungsbehörden
Abteilung:Justiz- und Sicherheitsdepartement
andere Verwaltungsbehörden Entscheid JSD 2006 4 vom 07.09.2006 (LU)
Datum:07.09.2006
Rechtskraft:Diese Entscheidung ist rechtskräftig.
Leitsatz/Stichwort:Familiennachzug. Verlängerung einer Aufenthaltsbewilligung. Artikel 39 Absatz 1a BVO. Die Erwerbstätigkeit wird bei Neuantritt einer Stelle neu bereits dann als gefestigt angesehen, wenn sie mindestens sechs Monate gedauert hat.
Schlagwörter: Artikel; Absatz; Erwerbstätigkeit; Neuantritt; Justiz; Sicherheitsdepartement; September
Rechtsnorm:-
Referenz BGE:-
Kommentar:
-

Entscheid des Verwaltungsgerichts JSD 2006 4

Artikel 39 Absatz 1a BVO. Die Erwerbstätigkeit wird bei Neuantritt einer Stelle neu bereits dann als gefestigt angesehen, wenn sie mindestens sechs Monate gedauert hat. (Justizund Sicherheitsdepartement, 7. September 2006)
Quelle: https://gerichte.lu.ch/recht_sprechung/publikationen
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Bitte beachten Sie, dass keinen Anspruch auf Aktualität/Richtigkeit/Formatierung und/oder Vollständigkeit besteht und somit jegliche Gewährleistung entfällt. Die Original-Entscheide können Sie unter dem jeweiligen Gericht bestellen oder entnehmen.

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