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Urteil Aufsichtsbehörden und Kommissionen (LU - AU 09 5)

Zusammenfassung des Urteils AU 09 5: Aufsichtsbehörden und Kommissionen

Ab dem 1. Oktober 2008 werden alle eingereichten Verträge bei den Grundbuchämtern im Kanton Luzern gescannt. Eine Weisung besagt, dass der Urkundsstempel auf der Textseite der Urkunde angebracht werden muss und Pläne höchstens im Format A3 eingereicht werden dürfen. Diese Weisung wurde am 12. Januar 2009 von der Aufsichtsbehörde über die Urkundspersonen erlassen.

Urteilsdetails des Verwaltungsgerichts AU 09 5

Kanton:LU
Fallnummer:AU 09 5
Instanz:Aufsichtsbehörden und Kommissionen
Abteilung:Aufsichtsbehörde über die Urkundspersonen
Aufsichtsbehörden und Kommissionen Entscheid AU 09 5 vom 12.01.2009 (LU)
Datum:12.01.2009
Rechtskraft:Diese Entscheidung ist rechtskräftig.
Leitsatz/Stichwort:§ 34 Abs. 1 BeurkG. Weisung betreffend Urkundsstempel und Pläne.
Schlagwörter: Grundbuchämtern; Weisung; Urkundsstempel; Pläne; Kantons; Luzern; BeurkG; ======================================================================; Verträge; Neuerung; Urkundsexemplaren; Textseite; Urkunde; Format; Aufsichtsbehörde; Urkundspersonen
Rechtsnorm:-
Referenz BGE:-
Kommentar:
-

Entscheid des Verwaltungsgerichts AU 09 5

§ 34 Abs. 1 BeurkG. Weisung betreffend Urkundsstempel und Pläne.



======================================================================



Seit dem 1. Oktober 2008 werden bei den Grundbuchämtern sämtliche angemeldeten Verträge gescannt. Gestützt auf diese Neuerung wird folgende Weisung erlassen:



Bei den Urkundsexemplaren, die den Grundbuchämtern des Kantons Luzern einzureichen sind, ist der Urkundsstempel auf der Textseite der Urkunde anzubringen. Pläne sind den Grundbuchämtern des Kantons Luzern höchstens im Format A3 einzureichen.



Aufsichtsbehörde über die Urkundspersonen, 12. Januar 2009 (AU 09 5)

Quelle: https://gerichte.lu.ch/recht_sprechung/publikationen
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Bitte beachten Sie, dass keinen Anspruch auf Aktualität/Richtigkeit/Formatierung und/oder Vollständigkeit besteht und somit jegliche Gewährleistung entfällt. Die Original-Entscheide können Sie unter dem jeweiligen Gericht bestellen oder entnehmen.

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