Zusammenfassung des Urteils AGVE 2017 87: Verwaltungsgericht
Der Text behandelt zwei rechtliche Fälle im Bau- und Umweltschutzrecht aus dem Jahr 2017. Im ersten Fall ging es um die Definition einer Hauszufahrt und Dachaufbauten, die das Dachgeschoss zum Vollgeschoss machen. Das Departement Bau, Verkehr und Umwelt entschied, dass eine private Zufahrt zur Erschliessung von Gebäuden als Hauszufahrt zählt. Im zweiten Fall ging es um vorspringende Gebäudeteile, die das Dachgeschoss ebenfalls zum Vollgeschoss machen. Der Beschwerdeführer argumentierte, dass diese Teile keine zulässigen Dachdurchbrüche darstellen. Die Beschwerde wurde teilweise gutgeheissen.
Kanton: | AG |
Fallnummer: | AGVE 2017 87 |
Instanz: | Verwaltungsgericht |
Abteilung: | Verwaltungsbehörden |
Datum: | 08.12.2017 |
Rechtskraft: |
Leitsatz/Stichwort: | AGVE - Archiv 2017 Verwaltungsbehörden 414 [...] 87 Hauszufahrt; Dachgeschoss, Dachaufbauten Eine 31 m lange private Zufahrt... |
Schlagwörter: | Hauszu; Gebäu; Hauszufahrt; Dachgeschoss; Zufahrt; Gebäude; Feiner; Feinerschlies; Vorbau; Dachaufbauten; Grundstücksfläche; Vollgeschoss; Feinerschliessung; Häuser; Fläche; Erschliessung; Trauflinie; Umwelt; Flächen; Länge; Strasse; Verwaltungsbehörden; Vorbauten; Raumentwicklungs; Umweltschutzrecht; Berech |
Rechtsnorm: | - |
Referenz BGE: | - |
Kommentar: | - |
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