Zusammenfassung des Urteils AGVE 2017 59: Verwaltungsgericht
Das Spezialverwaltungsgericht hat am 23. November 2017 entschieden, dass die Gesamtsteuerkommission für die Beurteilung von Ausstandsbegehren zuständig ist. Die Steuerkommission setzt sich aus einem kantonalen Steuerkommissär, dem Vorsteher des Gemeindesteueramtes und drei von der Einwohnergemeinde gewählten Mitgliedern zusammen. Entscheidungen, die von einer nicht gesetzmässig zusammengesetzten Steuerkommission getroffen wurden, sind in der Regel nichtig. Der Fall betrifft H. + J.P. und wurde vom Spezialverwaltungsgericht, Abteilung Steuern, behandelt.
Kanton: | AG |
Fallnummer: | AGVE 2017 59 |
Instanz: | Verwaltungsgericht |
Abteilung: | Spezialverwaltungsgericht |
Datum: | 23.11.2017 |
Rechtskraft: |
Leitsatz/Stichwort: | AGVE - Archiv 2017 Spezialverwaltungsgericht 308 [...] 59 Ausstand; Zuständigkeit; Steuerkommission (§ 169 StG, § 164 Abs.... |
Schlagwörter: | Steuerkommission; Spezialverwaltungsgericht; Entscheid; Ausstand; Zuständigkeit; Beurteilung; Ausstandsbegehren; Gesamtsteuerkom-; Steuerkommissär; Vorsteher; Gemeindesteueramtes; Einwohnergemeinde; Mitgliedern; Entscheide; Regel; Spezialverwaltungsgerichts; Abteilung; Steuern; Sachen |
Rechtsnorm: | - |
Referenz BGE: | - |
Kommentar: | - |
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