Zusammenfassung des Urteils AGVE 2015 86: Verwaltungsgericht
Im Jahr 2015 gab es einen Rechtsstreit im Verwaltungsrecht, bei dem die externe Rechtsberatungskosten nicht den gesuchstellenden Personen weiterverrechnet werden durften. Der Regierungsrat entschied zu Gunsten von I.S. und R.K. gegen das Departement Bau, Verkehr und Umwelt. Der Gemeinderat R. verhängte zusätzlich zur Baubewilligungsgebühr von Fr. 2'800.- externe Beurteilungskosten von Fr. 5'292.-, die jedoch laut Bauordnung und Gebührenreglement der Gemeinde nicht umgelegt werden durften. Der beauftragte Rechtsanwalt Dr. H. vertrat ausschliesslich die Interessen der Gemeinde und hatte keine Unabhängigkeit, weshalb die Kosten nicht als Gutachten oder Expertenbericht umgelegt werden konnten. Die Beschwerde gegen die Gebührenverfügung wurde daher als berechtigt erachtet.
Kanton: | AG |
Fallnummer: | AGVE 2015 86 |
Instanz: | Verwaltungsgericht |
Abteilung: | Verwaltungsbehörden |
Datum: | 19.08.2015 |
Rechtskraft: |
Leitsatz/Stichwort: | AGVE - Archiv 2015 Verwaltungsrechtspflege 485 VII. Verwaltungsrechtspflege 86 Erstinstanzliche Verfahrenskosten In erstinstanzlichen... |
Schlagwörter: | Gemeinde; Entscheid; Experte; Personen; Gemeinderat; Rechtsberatung; Verwaltungsrechtspflege; Verfahren; Rechtsberatungskosten; Departements; Umwelt; Gebührenverfügung; Gemeinderats; Gutachten; Überwälzung; Einwohnergemeinde; Rechtsanwalt; Interessen; Expertenbericht; Regierungsrat; Erstinstanzliche; Verfahrenskosten; Regierungsrats; Verkehr; Abteilung; Baubewilligungen; /Gemeinderats; Erwägungen |
Rechtsnorm: | - |
Referenz BGE: | - |
Kommentar: | - |
Bitte beachten Sie, dass keinen Anspruch auf Aktualität/Richtigkeit/Formatierung und/oder Vollständigkeit besteht und somit jegliche Gewährleistung entfällt. Die Original-Entscheide können Sie unter dem jeweiligen Gericht bestellen oder entnehmen.
Hier geht es zurück zur Suchmaschine.