Zusammenfassung des Urteils AGVE 2015 70: Verwaltungsgericht
Der Text handelt von einem Gerichtsverfahren im Jahr 2015 vor dem Spezialverwaltungsgericht in der Abteilung Kausalabgaben und Enteignungen. Es ging um die Beitragserhebung und Beitragshöhe im Zusammenhang mit Erschliessungsabgaben. Die Kläger, Ehegatten X., hatten gegen die Einwohnergemeinde Y. geklagt. Es wurde festgestellt, dass im Beitragserhebungsverfahren nichts bestritten war und der Streitwert nicht über den Betrag von Fr. 11'242.90 hinausgehen konnte. Entschädigungen für Rechtsabtretungen konnten nicht im Beitragsverfahren festgesetzt werden, sondern erforderten ein Enteignungsverfahren oder eine private Vertragslösung. Die gemeinderätliche Festsetzung eines Entschädigungsansatzes hatte keine weitere Bedeutung für das Rechtserwerbsverfahren.
Kanton: | AG |
Fallnummer: | AGVE 2015 70 |
Instanz: | Verwaltungsgericht |
Abteilung: | Spezialverwaltungsgericht |
Datum: | 14.09.2015 |
Rechtskraft: |
Leitsatz/Stichwort: | AGVE - Archiv 2015 Abteilung Kausalabgaben und Enteignungen Anwaltsrecht 369 II. Abteilung Kausalabgaben und Enteignungen... |
Schlagwörter: | Rechtserwerb; Beitragsverfahren; Abteilung; Kausalabgaben; Enteignungen; Beitragserhebung; Rechtserwerbs; Enteignungsverfahren; Vertrag; Spezialverwaltungsgericht; Anwaltsrecht; Erschliessungsabgaben; Ursprünglicher; Beitragsplan; Beitragsverfahrens; Enteig-; Ergebnis; Rechtserwerbs-; Entscheid; Spezialverwaltungsgerichts; Sachen; Ehegatten; Einwohnergemeinde; Erwägungen; Zusammenfassend; Beitragshöhe; Beschwerdeverfahren; Aufhebung; Streitwert |
Rechtsnorm: | - |
Referenz BGE: | - |
Kommentar: | - |
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