Zusammenfassung des Urteils AGVE 2014 79: Verwaltungsgericht
Das Spezialverwaltungsgericht hat in einem Fall zwischen der Erbengemeinschaft J.A.M. und der Einwohnergemeinde Z. am 18. Dezember 2013 entschieden. Es ging um die Parteikosten und die Entschädigung für private Fachberater. Laut § 29 VRPG sind Kosten für Fachberater nicht als Parteikosten ersetzbar, es sei denn, das Gericht hält sie für notwendig. Das Gericht lehnte eine Zusatzentschädigung für private Fachberater ab und wies das entsprechende Begehren der Beschwerdegegnerin zurück. Die Kosten für private Sachverständige dürfen nicht über die Berücksichtigung ihrer Gutachten hinausgehen. Das Gericht betonte, dass eine restriktive Handhabung von Entschädigungen für private Fachberater notwendig ist, um unkalkulierbare Kostenrisiken zu vermeiden.
| Kanton: | AG |
| Fallnummer: | AGVE 2014 79 |
| Instanz: | Verwaltungsgericht |
| Abteilung: | Spezialverwaltungsgericht |
| Datum: | 18.12.2013 |
| Rechtskraft: |
| Leitsatz/Stichwort: | AGVE - Archiv 2014 Abteilung Kausalabgaben und Enteignungen 391 II. Abteilung Kausalabgaben und Enteignungen A. Erschliessungsabgaben... |
| Schlagwörter: | Fachberater; Abteilung; Kausalabgaben; Enteignungen; Parteikosten; Vertretung; Zusatzentschädigung; Entscheid; Vertretungen; Kostenersatz; Gericht; Beizug; Spezialverwaltungsgericht; Parteien; Erschliessungsabgaben; Parteientschädigung; Spezialverwaltungsgerichts; Sachen; Erbengemeinschaft; Einwohnergemeinde; Erwägungen; Vertreter; Berater; Honorar; Parteikostenersatz; Verbeiständung; Anwältinnen; Anwälte |
| Rechtsnorm: | - |
| Referenz BGE: | - |
| Kommentar: | - |
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