Zusammenfassung des Urteils AGVE 2014 54: Verwaltungsgericht
Das Verwaltungsgericht ist für Beschwerdeverfahren bezüglich fürsorgerischer Unterbringungen von minderjährigen Personen zur Behandlung einer psychischen Störung zuständig. Wenn die Beschwerde sich nur gegen die Aufhebung der elterlichen Obhut richtet und nicht gegen die Unterbringung des Kindes, ist das Zivilgericht des Obergerichts zuständig. Der Entscheid des Obergerichts in einem konkreten Fall wurde am 11. November 2013 getroffen.
Kanton: | AG |
Fallnummer: | AGVE 2014 54 |
Instanz: | Verwaltungsgericht |
Abteilung: | - |
Datum: | 11.11.2013 |
Rechtskraft: |
Leitsatz/Stichwort: | I. ZivilrechtA. Familienrecht54 § 65d und § 67q Abs. 1 lit. b EG ZGBFür Beschwerdeverfahren betreffend fürsorgerische Unterbringungenvon minderjährigen Personen zur Behandlung einer psychischen Störungist das Verwaltungsgericht zuständig (§ 67q Abs. 1 lit. b EG ZGB). Richtet sich die Beschwerde in solchen... |
Schlagwörter: | Kindes; Obergerichts; Zivilrecht; Familienrecht; Beschwerdeverfahren; Unterbringungen; Personen; Behandlung; Störung; Verwaltungsgericht; Rich-; Fällen; Aufhebung; Obhut; Voraussetzungen; Unter-; Zivilgericht; Erwachsenenschutz; Geschäftsverteilungs-; Entscheid; Kammer; Erwachse-; Sachen |
Rechtsnorm: | Art. 310 ZGB ; |
Referenz BGE: | - |
Kommentar: | - |
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