Zusammenfassung des Urteils AGVE 2014 53: Verwaltungsgericht
Im Jahr 2014 wurde ein Verwaltungsrechtsstreit über die Anfechtbarkeit der Behandlung einer Aufsichtsanzeige durch den Regierungsrat entschieden. Das Verwaltungsgericht in der ersten Kammer fällte am 1. Dezember 2014 ein Urteil zugunsten von M.B. gegen den Regierungsrat. Das Obergericht, Abteilung Verwaltungsgericht, prüfte die Rechtmässigkeit der Weitergabe von Polizeibericht und Journaleintrag, stellte jedoch fest, dass Aufsichtsentscheide nicht beim Verwaltungsgericht angefochten werden können. Der Richter war Michael Merker. Die Gerichtskosten betrugen 307 CHF.
Kanton: | AG |
Fallnummer: | AGVE 2014 53 |
Instanz: | Verwaltungsgericht |
Abteilung: | Obergericht, Abteilung Verwaltungsgericht |
Datum: | 01.12.2014 |
Rechtskraft: |
Leitsatz/Stichwort: | AGVE - Archiv 2014 Verwaltungsrechtspflege 307 53 § 38 VRPG Anfechtbarkeit der regierungsrätlichen Behandlung einer Aufsichtsanzeige... |
Schlagwörter: | Aufsichts; Verwaltungsge; Verwaltungsgericht; Verwaltungsrechtspflege; Regierungsrat; Aufsichtsentscheid; Aufsichtsanzeige; Verfügung; Beschwerdeverfahren; Aufsichtsbehörde; Anfechtbarkeit; Behandlung; Aufsichtsan-; Entscheid; Verwaltungsgerichts; Kammer; Sachen; Erwägungen; Obergericht; Abteilung; Vorinstanz; Rechtmässigkeit; Weitergabe; Polizeiberichts; Journaleintrags; Anspruch; Datensperrung; änkten |
Rechtsnorm: | - |
Referenz BGE: | - |
Kommentar: | - |
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