Zusammenfassung des Urteils AGVE 2014 19: Verwaltungsgericht
Das Gerichtsurteil von 2014 im Bereich Migrationsrecht befasst sich mit der Verlängerung einer Durchsetzungshaft, selbst wenn die Chance auf freiwillige Ausreise minimal ist. Im Urteil des Obergerichts, Abteilung Verwaltungsgericht, wurde die Haftverlängerung für eine Person gegen das Prinzip der Verhältnismässigkeit geprüft und letztendlich bestätigt. Trotz der klaren Weigerung des Betroffenen, auszureisen, wurde entschieden, dass die maximale Haftdauer von 18 Monaten eingehalten werden muss, um Druck auf den Betroffenen auszuüben. Finanzielle Überlegungen spielten dabei keine Rolle.
Kanton: | AG |
Fallnummer: | AGVE 2014 19 |
Instanz: | Verwaltungsgericht |
Abteilung: | Obergericht, Abteilung Verwaltungsgericht |
Datum: | 07.11.2014 |
Rechtskraft: |
Leitsatz/Stichwort: | AGVE - Archiv 2014 Migrationsrecht 123 19 Durchsetzungshaft; Haftverlängerung; Verhältnismässigkeit Die Verlängerung einer... |
Schlagwörter: | Durchsetzungshaft; Haftdauer; Gesuchs; Verhal; Haftverlängerung; Gesuchsgegner; Verhalten; Verhältnismässigkeit; Verlängerung; Ausreise; Verwaltungsgericht; Migration; Migrationsrecht; Durchsetzungshaft; Haftverlängerung; ältnismäs-; Wahrscheinlichkeit; Inhaftierter; Obergericht; Abteilung; Entscheid; Einzelrichters; Verwaltungsgerichts; Kammer; Sachen; Integration |
Rechtsnorm: | - |
Referenz BGE: | - |
Kommentar: | - |
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