Zusammenfassung des Urteils AGVE 2013 27: Verwaltungsgericht
Das Verwaltungsgericht hat entschieden, dass eine mehrmonatige Haft zur Sicherstellung des Wegweisungsverfahrens nicht gerechtfertigt ist. Das Amt für Migration und Integration ordnete eine Vorbereitungshaft für sechs Monate an, was das gesetzlich erlaubte Höchstmass darstellt. Die Haftdauer muss sich an den zeitlichen Vorgaben für die Durchführung des Asylverfahrens orientieren. In diesem Fall wurde eine angemessene Haftdauer von einem Monat festgelegt. Der Richter des Obergerichts, Abteilung Verwaltungsgericht, hat entschieden, dass die Vorbereitungshaft nicht über mehrere Monate verlängert werden kann.
Kanton: | AG |
Fallnummer: | AGVE 2013 27 |
Instanz: | Verwaltungsgericht |
Abteilung: | Obergericht, Abteilung Verwaltungsgericht |
Datum: | 15.11.2013 |
Rechtskraft: |
Leitsatz/Stichwort: | AGVE - Archiv 2013 Obergericht, Abteilung Verwaltungsgericht 124 [...] 27 Vorbereitungshaft; Haftdauer Bei einer Vorbereitungshaft... |
Schlagwörter: | Vorberei; Vorbereitungs; Vorbereitungshaft; Nichteintretensentscheid; Haftdauer; Verwaltungsgericht; Asylverfahren; Bundesgericht; Obergericht; Abteilung; Entscheid; Migration; Reichung; Regel; Arbeitsta; Asylverfahrens; Urteil; Bundesgerichts; Umstände; Vorbereitungshaft; Blick; Arbeitstagen; Sicherstellung; Wegweisungsverfahrens; Einzelrichters; Verwaltungsgerichts |
Rechtsnorm: | - |
Referenz BGE: | - |
Kommentar: | - |
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