Zusammenfassung des Urteils AGVE 2012 47: Steuerrekursgericht
Der Bundesgerichtsentscheid betrifft die Reduktion der angefochtenen Anschlussgebühr aufgrund einer Verletzung des Kostendeckungsprinzips im Zusammenhang mit den Reserven eines Eigenwirtschaftsbetriebs. Das Gericht stellt fest, dass die vorhandenen Reserven die zulässige Höhe überschreiten und das Kostendeckungsprinzip verletzt ist. Daher wird die Kanalisationsanschlussgebühr für das Zentrum M. um 20 % reduziert. Der Richter des Bundesgerichts, der den Fall entschieden hat, ist nicht relevant. Die Gerichtskosten betragen 277 CHF.
Kanton: | AG |
Fallnummer: | AGVE 2012 47 |
Instanz: | Steuerrekursgericht |
Abteilung: | - |
Datum: | 22.08.2012 |
Rechtskraft: |
Leitsatz/Stichwort: | 47 AnschlussgebührenBerechnung der Reduktion der angefochtenen Anschlussgebühr bei einerfestgestellten Verletzung des Kostendeckungsprinzips |
Schlagwörter: | Apos; Reserve; Reduktion; Reserven; Entscheid; Höhe; Bundesgericht; Kostendeckungsprinzip; Erschliessungsabgaben; Anschlussgebühr; Schätzungskommission; Baugesetz; Einwohnergemeinde; Vergleich; Endbestand; Zentrum; Überschuss; Prozentzahl; Kanalisationsanschlussgebühr; Anschlussgebühren; Berechnung; Verletzung; Kostendeckungsprinzips; Sachen; Kanton; Punkt; Verwaltungsgericht; Eigenwirtschaftsbetriebs |
Rechtsnorm: | - |
Referenz BGE: | - |
Kommentar: | - |
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