Zusammenfassung des Urteils AGVE 2012 44: Verwaltungsgericht
Das Teilsatzverfahren gemäss § 45a StG kann auch bei Ausschüttungen von Genossenschaften ohne Grundkapital angewendet werden, wenn die anderen Bedingungen erfüllt sind. Der Entscheid des Steuerrekursgerichts vom 25. Oktober 2012 betrifft den Fall B. + M.W. Die Gerichtskosten betrugen 267 CHF. Die verlierende Partei war männlich.
Kanton: | AG |
Fallnummer: | AGVE 2012 44 |
Instanz: | Verwaltungsgericht |
Abteilung: | - |
Datum: | 25.10.2012 |
Rechtskraft: |
Leitsatz/Stichwort: | 44 Teilsatzbesteuerung (§ 45a StG)Das Teilsatzverfahren gemäss § 45a StG ist auch bei Ausschüttungen vonGenossenschaften ohne Grundkapital anwendbar, wenn die übrigenVoraussetzungen erfüllt sind. |
Schlagwörter: | Kantonale; Steuern; Teilsatzbesteuerung; Teilsatzverfahren; Ausschüttungen; Genossenschaften; Grundkapital; Voraussetzungen; Entscheid; Steuerrekursgerichtes; Sachen |
Rechtsnorm: | - |
Referenz BGE: | - |
Kommentar: | - |
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