Zusammenfassung des Urteils AGVE 2012 35: Verwaltungsbehörden
Der Rekurrent verkaufte sein Grundstück an seinen Sohn zu einem Preis unter dem Buchwert und beanspruchte einen Verlust von CHF 9'100, den er steuerlich abziehen wollte. Das Steuerrekursgericht entschied jedoch, dass ein Buchverlust bei einem Verkauf an eine nahestehende Person zu einem Vorzugspreis nicht abzugsfähig ist, da dies steuerlich nicht gerechtfertigt ist. Die Zulässigkeit einer Betriebsübergabe zu einem unter dem Verkehrswert liegenden Buchwert ist nur dann sachgerecht, wenn die stillen Reserven später steuerlich erfasst werden. Der Richter des Steuerrekursgerichts entschied im Fall H.H. über die Steuerbarkeit des Verlusts aus der Betriebsübergabe.
| Kanton: | AG |
| Fallnummer: | AGVE 2012 35 |
| Instanz: | Verwaltungsbehörden |
| Abteilung: | - |
| Datum: | 15.12.1998 |
| Rechtskraft: |
| Leitsatz/Stichwort: | I. Kantonale SteuernA. Steuergesetz (StG) vom 15. Dezember 199835 Gewinnungskosten des selbständig Erwerbenden; Verlust aus der Betriebsübergabe (§ 36 Abs. 2 lit. c StG)Ein Buchverlust bei einem Verkauf eines Betriebes an eine nahestehendePerson zu einem unter dem Buchwert liegenden Vorzugspreis kann... |
| Schlagwörter: | Buchwert; Verlust; Vorzugspreis; Steuerrekursgericht; Person; Apos; Kantonale; Steuern; Buchverlust; Verkauf; Betriebes; Abzug; Steuerrekursgerichtes; Rekurrent; Einkommen; Ansicht; Übertragung; Steuergesetz; Gewinnungskosten; Erwerbenden; Entscheid; Grundstück; Wohn-; Schreinerei |
| Rechtsnorm: | - |
| Referenz BGE: | - |
| Kommentar: | - |
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