Zusammenfassung des Urteils AGVE 2011 80: Verwaltungsgericht
Im Jahr 2011 wurden im Ausländerrecht verschiedene Zwangsmassnahmen diskutiert, darunter die Ausschaffungshaft und das Dublin-Verfahren. Es wurde festgestellt, dass ein Betroffener auch dann seiner Ausreiseverpflichtung nachkommt, wenn er unverzüglich wieder in die Schweiz überführt wird. Das Bundesamt für Migration (BFM) vertritt in diesem Fall eine andere Auffassung. Ein Entscheid des Rekursgerichts besagt, dass in solchen Fällen der Wegweisungsentscheid des BFM als konsumiert gilt und nicht mehr vollstreckbar ist. Es wird klargestellt, dass für die Anordnung einer Ausschaffungshaft ein erneuter Wegweisungsentscheid erforderlich ist. Der Gesuchsgegner wurde formell aus der Schweiz weggewiesen, da er sich ohne die erforderliche Bewilligung in der Schweiz aufhielt.
Kanton: | AG |
Fallnummer: | AGVE 2011 80 |
Instanz: | Verwaltungsgericht |
Abteilung: | - |
Datum: | 12.12.2011 |
Rechtskraft: |
Leitsatz/Stichwort: | 80 Ausschaffungshaft; Dublin-Verfahren; rechtsgenüglicher WegweisungsentscheidReist ein Betroffener aus der Schweiz aus, ist er seiner Ausreiseverpflichtung selbst dann nachgekommen, wenn er unverzüglich wieder in dieSchweiz überführt wird. Der zugrundeliegende Wegweisungsentscheidgilt damit als konsumiert.... |
Schlagwörter: | Wegweisung; Schweiz; Gesuchsgegner; Wegweisungsentscheid; Ausschaffungshaft; Rekursgericht; Ausländerrecht; Entscheid; Rekursgerichts; Gesuchsgegners; Ausreise; Zwangsmassnahmen; Italien; Auffassung; Anordnung; Aufgr; Verfahren; Asylverfahren; Ausschaffungshaft; Dublin-Verfahren; Wegweisungs-; Reist; Betroffener; Ausreiseverpflich- |
Rechtsnorm: | - |
Referenz BGE: | 128 II 193; |
Kommentar: | - |
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