Zusammenfassung des Urteils AGVE 2011 38: Verwaltungsgericht
Das Verwaltungsgericht hat entschieden, dass eine Privatstrasse, die mit einem öffentlichen Fusswegrecht belastet ist, als öffentliche Strasse gilt. Öffentliche Strassen sind alle dem Gemeingebrauch offenstehenden Strassen, Wege und Plätze. Die Widmung einer Privatstrasse zum Gemeingebrauch setzt die Zustimmung des Eigentümers oder eine öffentlich-rechtliche Eigentumsbeschränkung voraus. Der Kirchweg, der im privaten Eigentum der Grundeigentümer steht, wurde bereits vor langer Zeit dem Gemeingebrauch zugänglich gemacht und gilt daher als öffentliche Strasse. Die Gemeinde übernimmt jedoch weder die Reinigung noch den Winterdienst.
Kanton: | AG |
Fallnummer: | AGVE 2011 38 |
Instanz: | Verwaltungsgericht |
Abteilung: | Verwaltungsgericht |
Datum: | 08.11.2011 |
Rechtskraft: |
Leitsatz/Stichwort: | AGVE - Lawsearch Cache - AGVE 2011 2 S. 147 2011 Bau-, Raumentwicklungs-, Umweltschutzrecht 147 [...] 38 Rechtliche Qualifikation... |
Schlagwörter: | Strasse; Grundbuch; Kirchweg; Gemeinge; Strassen; Gemeingebrauch; Widmung; Verwaltung; Privatstrasse; Fusswegrecht; Eigentum; Zustimmung; Eigentü; Auflage; Parzellen; Verwaltungsgericht; Umwelt; Eintrag; Wille; Raumentwicklungs-; Umweltschutzrecht; Qualifikation; öffent-; Urteil; Verwaltungsgerichts; Kammer; Sachen; Erwägungen; Öffentliche |
Rechtsnorm: | - |
Referenz BGE: | - |
Kommentar: | - |
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