Zusammenfassung des Urteils AGVE 2010 87: Verwaltungsgericht
In einem Fall von Bau-, Raumentwicklungs- und Umweltschutzrecht aus dem Jahr 2010 ging es um ein kommunales Strassenbauprojekt, bei dem das Enteignungsrecht nur im Rahmen eines Sondernutzungsplans gegeben ist. Der Gemeinderat muss sich an die Vorschriften des Erschliessungsplans halten und darf nicht breiter bauen als vorgesehen. In einem anderen Fall von Verwaltungsbehörden im selben Jahr wurde festgestellt, dass eine Strassenverschiebung zu einer Beeinträchtigung der Eigentumsrechte einer Beschwerdeführerin führen würde, da ihr Grundstück nicht mehr überbaubar wäre. Das Projekt konnte nicht ohne eine Revision des Erschliessungsplans durchgesetzt werden, die jedoch nicht erfolgt war.
Kanton: | AG |
Fallnummer: | AGVE 2010 87 |
Instanz: | Verwaltungsgericht |
Abteilung: | Verwaltungsbehörden |
Datum: | 26.10.2010 |
Rechtskraft: |
Leitsatz/Stichwort: | AGVE - Archiv 2010 Bau-,Raumentwicklungs-u.Umweltschutzrecht 435 I. Bau-, Raumentwicklungs- und Umweltschutzrecht 87 Kommunales... |
Schlagwörter: | Strasse; Erschliessungsplan; Strassenbauprojekt; Enteignungsrecht; Erschliessungsplans; Umwelt; Gemeinderat; Parzelle; Raumentwicklungs; Umweltschutzrecht; Sondernutzungsplans; Kommunale; Bauprojekt; IMMERLIN; Kantons; Überbauungsplan; Verfahren; Linienführung; Projekt; Grundstück; Bau-Raumentwicklungs-uUmweltschutzrecht; Kommunales; Entscheid; Departements; Verkehr; BVURA; Erwägungen; Strassenbauprojekte |
Rechtsnorm: | - |
Referenz BGE: | - |
Kommentar: | - |
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