Zusammenfassung des Urteils AGVE 2010 65: Obergericht/Handelsgericht
Im Jahr 2010 gab es zwei Gerichtsentscheidungen im Ausländerrecht. In einem Fall wurde festgestellt, dass bei einer erneuten Anordnung von Ausschaffungshaft nicht mehr automatisch auf die früheren Haftgründe zurückgegriffen werden kann, wenn die vorherige Haft aufgrund von Verletzung des Beschleunigungsgebots nicht bestätigt wurde. In einem anderen Fall wurde entschieden, dass einer betroffenen Person nicht vorgeworfen werden kann, untergetaucht zu sein, wenn sie nicht ständig in der ihr zugewiesenen Unterkunft übernachtet. Der Richter in diesem Fall war nicht angegeben, die Gerichtskosten betrugen 327 CHF, die verlierende Partei war das Migrationsamt des Kantons Aargau (d), und die betroffene Person war männlich.
Kanton: | AG |
Fallnummer: | AGVE 2010 65 |
Instanz: | Obergericht/Handelsgericht |
Abteilung: | - |
Datum: | 17.12.2010 |
Rechtskraft: |
Leitsatz/Stichwort: | I. Zwangsmassnahmen im Ausländerrecht65 Ausschaffungshaft; Haftgrund.Nach einer wegen Verletzung des Beschleunigungsgebots nicht bestätigtenHaft, darf für eine erneute Anordnung einer Ausschaffungshaft nichtmehr unbesehen auf diejenigen Haftgründe abgestellt werden, die vor dernicht bestätigten Haft... |
Schlagwörter: | Gesuchsgegner; Ausschaffungshaft; Unterkunft; Ausländerrecht; Haftgr; Migrationsamt; Zwangsmassnahmen; Haftgründe; Rekursgericht; ZwangsmassnahmenimAusländerrecht; Verletzung; Anordnung; Person; Vielmehr; Untertauchen; Ausschaffungshaft; Beschleunigungsgebots; RekursgerichtimAusländerrecht; Entscheid; Präsidenten; Rekursgerichts; Sachen; Kantons; Haftüberprüfung; Beschleuni-; ätzlich |
Rechtsnorm: | - |
Referenz BGE: | - |
Kommentar: | - |
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