Zusammenfassung des Urteils AGVE 2010 64: Verwaltungsgericht
Ein Betroffener, der im Rahmen des Dublin-Verfahrens ausgeschafft wurde und erneut illegal in die Schweiz einreist, um ein weiteres Asylgesuch zu stellen, wird in Ausschaffungshaft genommen. Der Richter entscheidet, dass der Haftgrund erfüllt ist, auch wenn die erste Ausschaffung problemlos verlief. Es handelt sich um den Entscheid des Präsidenten des Rekursgerichts im Ausländerrecht vom 26. November 2010 in einem Fall des Migrationsamts des Kantons Aargau gegen K.O. betreffend Haftüberprüfung (1-HA.2010.134).
Kanton: | AG |
Fallnummer: | AGVE 2010 64 |
Instanz: | Verwaltungsgericht |
Abteilung: | - |
Datum: | 26.11.2010 |
Rechtskraft: |
Leitsatz/Stichwort: | I. Zwangsmassnahmen im Ausländerrecht64 Ausschaffungshaft; Haftgrund.Ein Betroffener, der im Rahmen des Dublin-Verfahrens ausgeschafftwurde, erneut illegal in die Schweiz einreist und ein weiteres, offensichtlich unbegründetes Asylgesuch stellt, bringt zum Ausdruck, dass er sichin der Schweiz gewissermassen... |
Schlagwörter: | Ausländerrecht; Zwangsmassnahmen; Haftgr; Schweiz; Ausschaffung; ZwangsmassnahmenimAusländerrecht; Ausschaffungshaft; Betroffener; Dublin-Verfahrens; Asylgesuch; Ausdruck; Asyltourist; Umständen; Entscheid; Präsidenten; Rekursgerichts; Sachen; Migrationsamt; Kantons; Haftüberprüfung |
Rechtsnorm: | - |
Referenz BGE: | - |
Kommentar: | - |
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