I. Zwangsmassnahmen im Ausländerrecht



[...]
64 Ausschaffungshaft; Haftgrund.
Ein Betroffener, der im Rahmen des Dublin-Verfahrens ausgeschafft
wurde, erneut illegal in die Schweiz einreist und ein weiteres, offensicht-
lich unbegründetes Asylgesuch stellt, bringt zum Ausdruck, dass er sich
in der Schweiz gewissermassen als Asyltourist aufhalten will. Unter die-
sen Umständen ist der Haftgrund von Art. 76 Abs. 1 lit. b Ziff. 3 und 4
AuG auch dann erfüllt, wenn die erste Ausschaffung problemlos verlief
(E. II./3.2.).

Entscheid des Präsidenten des Rekursgerichts im Ausländerrecht vom
26. November 2010 in Sachen Migrationsamt des Kantons Aargau gegen K.O.
betreffend Haftüberprüfung (1-HA.2010.134).