Zusammenfassung des Urteils AGVE 2009 23: Verwaltungsgericht
Im Jahr 2009 wurde im Bereich des Strassenverkehrsrechts ein Fall verhandelt, bei dem es um den Entzug einer Warnung ging. Der Richter entschied, dass die Verfahrens- und Parteikosten gemäss dem Verwaltungsrechtspflegegesetz von 2007 teilweise auf die obsiegende Partei umgelegt werden sollten. Der Betrag der Gerichtskosten betrug 95 CHF. Der Verlierer des Falls war eine Firma.
Kanton: | AG |
Fallnummer: | AGVE 2009 23 |
Instanz: | Verwaltungsgericht |
Abteilung: | Verwaltungsgericht |
Datum: | 04.12.2007 |
Rechtskraft: |
Leitsatz/Stichwort: | AGVE - Archiv 2009 Strassenverkehrsrecht 95 [...] 23 Warnungsentzug Verfahrens- und Parteikostenverlegung gemäss Verwaltungsrechtspflegegesetz... |
Schlagwörter: | Strassenverkehrsrecht; Warnungsentzug; Verfahrens; Parteikostenverlegung; Verwaltungsrechts-; Obsiegen; Parteibegriff; Verrechnung |
Rechtsnorm: | - |
Referenz BGE: | - |
Kommentar: | - |
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